Krankenkassen

Gericht verhandelt DAK-Zusatzbeitrag

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Die Zusatzbeiträge der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) werden morgen vor dem Sozialgericht Berlin verhandelt. Dabei geht es um die Frage, ob die Kasse bei Einführung der Zusatzbeiträge ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht ihrer Mitglieder hingewiesen hat. Die DAK hatte als erste große Krankenkasse bereits im Februar 2010 einen Zusatzbeitrag von 8 Euro erhoben.

Das Sozialgericht Berlin hatte in einem ähnlichen Fall am 22. Juni entschieden, dass die Zusatzbeiträge der mittlerweile insolveneten City BKK unwirksam sind. Die Betriebskrankenkasse hatte laut Gericht nicht eindeutig auf die Zusatzbeiträge hingewiesen. Gegen die Entscheidung wurde Berufung beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.

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