Bundesrat

Gentests werden geregelt

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Nach jahrelanger Debatte haben strengere Regeln für Gentests die letzte Hürde genommen. Das Gendiagnostikgesetz passierte am Freitag den Bundesrat. Genetische Untersuchungen sollen immer freiwillig sein. Missbrauch der brisanten Daten etwa durch Versicherungen oder Arbeitgeber soll verhindert werden.

Heimliche Vaterschaftstests werden mit bis zu 5000 Euro bestraft. Babys dürfen vor der Geburt aus medizinischen Gründen getestet werden - aber nicht auf Geschlecht und mögliche Eigenschaften hin. Arbeitgeber und Versicherungen dürfen von Bewerbern und Kunden grundsätzlich keine Gentests verlangen. Ausnahmen gelten nur für Versicherungssummen ab 300.000 Euro.

Vor jedem Gentest ist künftig eine Beratung verpflichtend. Im Gesetz ist ein Recht auf Wissen wie auf Nichtwissen festgeschrieben. Betroffene müssen Gentests rechtswirksam zugestimmt haben.

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