Knieoperationen

G-BA-Beschluss ist unwirksam

, Uhr

Krankenhäuser müssen keine Mindestmenge von Knieoperationen vorweisen, um Patienten behandeln zu können. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) entschieden, das bundesweit für Streitfälle dieser Art zuständig ist. Es erklärte eine entsprechende Vorschrift des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für unwirksam.

Der G-BA hatte Mindestmenge von 50 Operationen pro Jahr mit sogenannten künstlichen Kniegelenken vorgesehen. Doch für diese Vorgabe fehlte laut Gericht die gesetzliche Grundlage. Geklagt hatte ein Krankenhaus aus Neuruppin. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision zum Bundessozialgericht (BSG) ist möglich.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
„Geschlossenheit der hessischen Apothekerschaft“
Drohender Systembruch: Hessen verabschiedet Resolution
Mehr aus Ressort
ApoRetrO – der satirische Wochenrückblick
Apothekenprotest: Wo ist Warken?

APOTHEKE ADHOC Debatte