AMG-Novelle

Filialleiter-Kündigung sofort melden

, Uhr

Wird ein Filialleiter fristlos gekündigt, muss der Wechsel der Apothekenleitung den Behörden „unverzüglich“ gemeldet werden. Dies fordert der Gesundheitsausschuss des Bundesrats im Rahmen der AMG-Novelle. Mit der Änderung des Apothekengesetzes (ApoG) werde die geltende Vorschrift präzisiert, so die Länder.

Wie zuvor die Regierung fordern die Experten der Länderkammer zudem, dass bei einer fristgerechten Kündigung der Wechsel der Filialleitung bereits zwei Wochen im Voraus gemeldet werden müsse. Bislang ist lediglich eine Woche vorgegeben.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
„Dagegen wehren sich die Gesundheitsberufe“
FAZ: Apothekenhonorar vs. Leistungsausschlüsse
Vorteile nach Anfangsinvestition
Preisschilder: Digital statt Druck
Mehr aus Ressort
Honorar, Verhandlungslösung und Versender
Preis: „Kassen sollten den Ball flach halten“

APOTHEKE ADHOC Debatte