Bundessozialgericht

Dürfen Ärzte filialisieren?

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Kann ein Arzt zwei Praxen betreiben, ohne dass die Versorgung der Patienten darunter leidet? Mit dieser Frage beschäftigt sich heute das Bundessozialgericht in Kassel. In einem Fall will ein Kinderkardiologe aus Fulda im 128 Kilometer entfernten Bad Nauheim eine zweite Praxis eröffnen.

Laut Gesetz sind solche Zweigpraxen zulässig, wenn die Versorgung der Patienten am Zweitsitz verbessert und am Hauptsitz nicht beeinträchtigt wird. Die Bundesrichter müssen in gleich mehreren Verfahren von Ärzten die Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften klären.

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