AMG-Novelle

Bußgelder bei fehlenden Heimverträgen

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Berlin -

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats fordert, dass Apotheker, die Heime ohne Vertrag versorgen, künftig mit Bußgeldern rechnen müssen. Eine entsprechende Änderung des Apothekengesetzes (ApoG) hatte ursprünglich das Bundesgesundheitsministerium selbst im Rahmen der AMG-Novelle vorgeschlagen, später aber einen Rückzieher gemacht.

 

Eine Sanktionierungsmöglichkeit sei erforderlich, begründen die Länder die Forderung und verweisen auf die drohenden Bußgelder bei fehlenden Krankenhausversorgungsverträgen. Zwar seien die Anforderungen an heim- und krankenhausversorgende Apotheken unterschiedlich hoch. Dies rechtfertige aber keinen gänzlichen Verzicht auf Sanktionen bei fehlenden Heimverträgen. Die zuständigen Behörden könnten das Bußgeld nach den Risiken der ungenehmigten Versorgung bemessen.

Das BMG hatte ursprünglich Geldstrafen von bis zu 20.000 Euro vorgesehen. Nachdem das Bundesjustizministerium (BMJ) Bedenken angemeldet hatte, zog das BMG den Vorschlag zurück.

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