Krankenkassen

Alle Kassen können pleite gehen

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Zum 1. Januar werden auch Krankenkassen insolvenzfähig, die unter der Aufsicht der Länder stehen. Bislang galt dies nur für Kassen unter Bundesaufsicht. Die Ungleichbehandlung werde nun aufgehoben, teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit.

Ab dem kommenden Jahr müssen damit alle Kassen ihre Bücher nach einheitlichen Vorschriften führen, die stärker an das Handelsgesetzbuch angepasst sind. Die Krankenkassen werden zudem verpflichtet, für ihre Versorgungszusagen an die Beschäftigten ein ausreichendes Deckungskapital im Zeitraum von längstens 40 Jahren zu bilden.

Im Interesse der Versicherten und der Beschäftigten gelten laut BMG gesetzliche Maßnahmen, um eine Insolvenz oder Schließung einer Kasse zu vermeiden. Dazu gehören freiwillige vertragliche Regelungen über Finanzhilfen innerhalb der Krankenkassen der Kassenart und finanzielle Hilfen zur Fusionen durch den Spitzenverband.

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