GKV-Leistungskatalog

E. coli-Präparate erstattungsfähig

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Probiotika mit dem nichtpathogenen Stamm der Bakterienart „Escherichia coli Stamm Nissle 1917“ können zur Behandlung von Durchfall bei Säuglingen und Kleinkindern künftig zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden. Die Präparate müssen mindestens 100 Millionen Zellen pro Dosiseinheit enthalten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine entsprechende Änderung der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen.

Der therapeutische Nutzen von E. Coli-Präparaten bei Diarrhö sei nachgewiesen, begründet der G-BA seine Entscheidungen. Arzneimittel mit den Wirkstoffen „Lactobacillus rhamnosus GG“ als Monopräparate oder in Kombination mit Elektrolyten sowie Präparate mit gefriergetrockneten Milchsäurebakterien „Lactobacillus fermentum“ und „Lactobacillus delbrueckii“ bleiben dagegen weiterhin von der Erstattung ausgeschlossen.

Vor Inkraftreten muss das Bundesgesundheitsministerium den G-BA-Beschluss prüfen.

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