Rheinland-Pfalz

Tollwut: Virus bei totem Hund nachgewiesen

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Berlin -

Ein importierter Hund ist in Rheinland-Pfalz an der Tollwut gestorben. Der Impfpass des aus Russland stammenden Welpen sei wahrscheinlich gefälscht gewesen, teilte die Bundestierärztekammer (BTK) mit. „Dieser Fall zeigt, wie schnell die tödliche Viruserkrankung wieder eingeschleppt werden kann.“ Deutschland gilt seit 2008 als frei von der klassischen Form der Tollwut.

Der Welpe hatte Verhaltensauffälligkeiten gezeigt und war in Quarantäne gekommen, wie der Rhein-Pfalz-Kreis mitteilte. Dort sei er gestorben. Bei anschließenden Untersuchungen auf verschiedene Viruserkrankungen wurde der Tollwut-Erreger nachgewiesen.

Die Veterinärbehörde habe sämtliche Kontakte ermittelt und diese informiert, hieß es. Eine Gefahr für andere Tiere in der Region bestehe nicht. Das infizierte Tier war der Kreisverwaltung zufolge mit anderen Hunden und Katzen transportiert worden, die für Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien und Frankreich bestimmt waren. Über Prüfergebnisse zu diesen Tieren wurde zunächst nichts bekannt.

Tollwut verläuft tödlich

Klassische Tollwut wird durch das Rabiesvirus verursacht. Sie wird meist durch Bissverletzungen infizierter Säugetiere wie Füchse, Hunde oder Waschbären übertragen und verläuft – auch beim Menschen – unbehandelt fast immer tödlich. Erhalten Betroffene nach einem möglichen Tollwut-Kontakt sofort spezielle Impfungen, kann die Erkrankung verhindert werden. Sobald klinische Symptome beginnen, ist keine Heilung mehr möglich.

Die Bundestierärztekammer (BTK) warnte mit Blick auf den Fall vor den Risiken unzureichend geprüfter Gesundheitsnachweise bei Hunden aus dem Auslandstierschutz. „Tierschutz darf nicht zur Gefährdung der öffentlichen Gesundheit führen“, mahnte BTK-Präsident Holger Vogel. Ob und welche Menschen, die Kontakt zu dem betroffenen Hund hatten, im aktuellen Fall vorsorglich Impfungen erhielten, wurde zunächst nicht bekannt.

Tollwut ist in vielen Regionen der Welt weiterhin ein großes Problem. Im europäischen Reiseverkehr ist die Tollwutimpfung für Hunde und Katzen verpflichtend. In Deutschland kommen lediglich Fledermaus-Tollwut-Varianten vor, Fälle bei Menschen sind extrem selten.

Einschleppung möglich

Der Fall zeige nach Einschätzung der Bundestierärztekammer (BTK) eindrücklich, wie schnell die tödliche Viruserkrankung wieder eingeschleppt werden kann. Trotz dokumentierter Impfung im Impfpass müsse davon ausgegangen werden, dass kein wirksamer Schutz bestanden habe oder der Nachweis gefälscht worden sei. „Die BTK warnt vor den Risiken unzureichend geprüfter Gesundheitsnachweise bei Hunden aus dem Auslandstierschutz.“

Die Schutzorganisation Peta machte deutlich, dass vieles in dem Fall noch unklar sei. „Fakt ist jedoch, dass durch die mafiösen Netzwerke des illegalen Welpenhandels jedes Jahr viele Tausend Hunde, Katzen und andere Tiere mit gefälschten Papieren nach Deutschland gebracht werden“, betont Fachreferent Peter Höffken.

Impfung gegen Tollwut

Eine präexpositionelle Impfindikation besteht für Tierärzte, Jäger, Forstpersonal und andere Personen mit Umgang mit Tieren in Gebieten mit neu aufgetretener Wildtiertollwut, Personen mit beruflichem oder sonstigem engen Kontakt zu Fledermäusen sowie Laborpersonal mit Expositionsrisiko gegenüber Tollwutviren und Reisende in Regionen mit hoher Tollwutgefährdung.

Eine postexpositionelle Impfindikation besteht nach Kontakt (Berühren, geleckt oder gebissen werden) mit einem tollwutverdächtigen oder manifest tollwütigen Tier unter bestimmten Voraussetzungen. Eine postexpositionelle Impfung muss so früh wie möglich nach Exposition erfolgen.

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