Medizinrecht

Gynäkologe haftet nicht für Krebs

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Ein Mediziner macht sich nicht strafbar, wenn er eine Patientin ohne Diagnose weiterüberweist und diese später an Krebs stirbt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Im konkreten Fall ging es um einen Gynäkologen, der keine Ursache für die Unterleibsschmerzen einer Patientin gefunden und sie zur weiteren Abklärung zu einem Urologen geschickt hatte. Die Frau war später an Darmkrebs erkrankt.

Geklagt hatten die Kinder der Verstorbenen. Sie waren der Ansicht, der Arzt habe weitere Untersuchungen unterlassen und die Mutter dadurch fehlerhaft behandelt. Sie hätte geheilt werden können, wenn der Krebs früher entdeckt worden wäre. Die Frau war aufgrund zunehmender Schmerzen erst rund ein halbes Jahr nachdem ihr Gynäkologe sie überwiesen hatte, zu einer Darmspiegelung gegangen. Etwa zwei Jahre später starb sie an dem dabei entdeckten Tumor.

Die Richter gaben dem Arzt recht. Er habe einwandfrei gehandelt und die Patientin nach seiner Untersuchung zu Recht zur weiteren Abklärung an einen Urologen überwiesen. Da sich die Frau nicht wieder bei ihm gemeldet hatte, habe er davon ausgehen dürfen, dass es ihr bessergehe.

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