Bonusprogramme

Apotheken-Taler bei Ebay

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Berlin -

Bonustaler gibt es in vielen Apotheken. Die Kunden erhalten die Chips meist ab einem bestimmten Einkaufswert – für das Einlösen von Rezepten sind sie allerdings verboten. Dass die Taler beim Internetportal Ebay angeboten werden, ist eigentlich nicht Sinn solcher Werbeaktionen. Betroffen ist Die Neue Apotheke aus dem westfälischen Herne.

Ein privater Anbieter hat elf Drachentaler für einen Preis von 4 Euro auf der Plattform Ebay-Kleinanzeigen präsentiert. Die Chips seien gegen Prämien oder Waren einzutauschen, heißt es in dem Angebot. Bei Versand trage der Käufer die Kosten. Dass es sich um einen kommerziellen Anbieter handelt, scheint nicht der Fall. Die restlichen Angebote des Nutzers haben mit Apotheken nichts zu tun.

Die Apotheke von Annegret Koglin gewährt ihren Kunden bei frei verkäuflichen Produkten ab einem Einkaufswert von 10 Euro einen Drachentaler im Wert von 50 Cent – das Ebay-Angebot ist damit ein Schnäppchen für Talersammler. Für 20 Drachentaler gibt es einen Einkaufsgutschein im Wert von 10 Euro, der für Freiwahlprodukte gilt.

Ein Aktionspartner ist eine Tankstelle: Für zwölf Drachentaler gibt es eine Autowäsche, löst der Kunde 20 Chips in der Apotheke ein, erhält er einen Tankgutschein im Wert von 10 Euro. Für sechs Taler erhalten die Kunden einen Gutschein à 3 Euro für einen Hunde-Katzen-Salon. Kommen 30 Taler zusammen, gibt es eine Kinokarte im Wert von 15 Euro. Weitere Partner sind ein Schwimmbad, ein Einkaufsmarkt, ein Blumenladen, eine Pizzeria oder eine Confiserie.

Koglin hatte bereits Ärger wegen der Drachentaler: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte Anfang 2014 eine Ordnungsverfügung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) und ein später verhängtes Zwangsgeld von 1500 Euro bestätigt. Damals hatte die Apothekerin die Taler noch als Rx-Boni abgegeben.

Der Streit entbrannte im Mai 2013, als die Kammer die Apotheke aufgefordert hatte, die Bonusaktion zu unterlassen. Koglin passte den Nachlass an und gewährte pro Verordnung maximal zwei Taler im Gegenwert von je 50 Cent. Sie berief sich auf die uneinheitliche Rechtsprechung zu Rx-Boni und behielt ihr System danach bei. Gegen die Ordnungsverfügung der Kammer klagte die Pharmazeutin.

Heute distanziert sich die Pharmazeutin klar von den unerlaubten Nachlässen: Auf der Internetseite weist die Apotheke ausdrücklich darauf hin, dass Kunden, die ausschließlich ein Rezept einlösten, aus rechtlichen Gründen kein Taler gewährt werden könne.

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