G-BA

Gericht: 14 Babys sind genug

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Krankenhäuser können weiterhin Stationen zur Behandlung von Frühgeborenen unterhalten, auch wenn es jährlich nicht sehr viele Fälle sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte zum 1. Januar die zu behandelnde Mindestanzahl auf 30 angehoben. Der 7. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Berlin- Brandenburg hat nun in einer mündlichen Verhandlung die alte Regelung bestätigt, bis eine Entscheidung in der Hauptsache fällt. Dieses Urteil soll noch in diesem Jahr kommen, sagte eine Gerichtssprecherin.

Bis Ende 2010 konnten Krankenhäuser Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1250 Gramm behandeln, wenn es jährlich 14 Babys waren. Der 7. Senat, der den Vollzug des G-BA Beschlusses schon durch Zwischenverfügungen vom Dezember gestoppt hatte, gab den Eilanträgen statt. Es gebe Bedenken, ob die Versorgung Frühgeborener überhaupt „planbar“ im Rechtssinne sei. In der Regel handle es sich um eine Notfallsituation.

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