Forschung

Bund will Unis besser fördern

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Die Bundesregierung plant eine Änderung des Grundgesetzes, damit der Bund Universitäten künftig besser unterstützen kann. Der Artikel 91b soll dahingehend verändert werden, dass auch hochschulinterne Einrichtungen gefördert werden können – bislang ist nur die Förderung von Einrichtungen außerhalb der Hochschule vorgesehen.

Mit der Grundgesetzänderung würden die Hochschulen deutlich gestärkt, so Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU). So könnten künftig nicht nur zeitlich begrenzte Vorhaben wie die Exzellenzinitiative oder der Hochschulpakt gefördert werden, sondern auch dauerhafte Institutionen.

„Wir wollen eine stärkere Internationalisierung unseres Wissenschaftssystems und brauchen eine dauerhafte, an den Hochschulen angesiedelte Spitzenforschung, die weltweit wahrnehmbar ist“, so Schavan. Das Bundesbildungsministerium erarbeitet nun einen Referentenentwurf, der noch vor der Sommerpause dem Kabinett vorgelegt werden und zum 1. März 2013 in Kraft treten soll.

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