Behandlungsrisiken

Merkblatt ersetzt Beratung nicht

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Ein Arzt, der einen Patienten über die Risiken einer Darmspiegelung nicht ausreichend aufklärt, muss diesem bei schweren Komplikationen Schmerzensgeld zahlen. Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte einen Facharzt für Chirurgie zur Zahlung von 220.000 Euro Schmerzensgeld. Bei dem Patienten war es bei der Darmspiegelung zu einer Darmperforation mit erheblichen Folgen gekommen, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

In dem verhandelten Fall hatte sich ein 48-jähriger Mann in fachärztliche Behandlung begeben, nachdem er Blut im Stuhl bemerkt hatte. Der Facharzt für Chirurgie führte eine Darmspiegelung mit Polypenabtragung durch. Bei diesem Eingriff erlitt der Patient eine Darmperforation, die wenige Tage später operiert werden musste. Der Mann bekam eine Bauchfellentzündung, musste sich weiteren Operationen unterziehen und über Monate intensivmedizinisch behandelt werden. Er erhielt einen künstlichen Darmausgang und wurde deshalb Frührentner. Mit der Begründung, er sei über das Risiko einer Koloskopie und über Behandlungsalternativen nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden, verlangte er vom Arzt Schadenersatz.

Das Oberlandesgericht sprach dem Patienten Schmerzensgeld zu. Der Arzt hafte, weil davon auszugehen sei, dass er seinen Patienten ohne ausreichende Aufklärung behandelt habe. Vom Patienten unterzeichnete Standard-Merkblätter ersetzten nicht das erforderliche Aufklärungsgespräch.

Nach Ansicht der DAV-Anwälte hat das Urteil Folgen für viele Ärzte: Diese müssten genau darauf achten, ihre Patienten umfassend aufzuklären und dies zu dokumentieren. Auf eine formularhafte Dokumentation allein dürften sie sich nicht verlassen.

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