Punktabzüge für Beratung

Warentest: dm-med verweist an Apotheke

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Berlin -

Stiftung Warentest hat das OTC-Versandangebot der Drogeriekette dm getestet. Untersucht wurden unter anderem Beratung, Service, Datenschutz und die Preise. Ein Ergebnis des Testkaufs: Punktabzug gab es für die Beratung bei Wechselwirkungen. Denn der Kunde wurde ratlos zurückgelassen und an einen Arzt oder Apotheker verwiesen.

Warentest kaufte verdeckt mehrere Arzneimittel an verschiedenen Tagen bei dm-med. Ausprobiert wurde die dm-App. „Der Einkauf im Netz lässt sich mit dem von Drogerieprodukten kombinieren – starke Konkurrenz also für etablierte Online-Apotheken“, lautet eine Erkenntnis der Testenden.

Günstige Preise, aber Versandkosten

Generell funktioniere der Versand, auch wenn anders als bei anderen Versandapotheken nicht alle Produkte verfügbar seien. Auch preislich sei das OTC-Angebot von dm je nach Präparat rund 36 bis 68 Prozent günstiger als in der Lauer-Taxe. Die Testenden verweisen jedoch auf die Versandkosten von knapp 5 Euro, die beispielsweise anfallen, wenn man nicht Stammkundin oder -kunde ist.

Kritik gab es für die Beratung, die explizit mit einem Wechselwirkungs-Check überprüft wurde. Bestellt wurde ein Präparat mit Ibuprofen gegen Schmerzen und eines mit ASS 100 zum Zweck der Blutverdünnung. Warentest ging von einem positiven Ergebnis aus. Aber: „Unsere Erwartung erfüllte sich nur halb. Wir erhielten einen schriftlichen Hinweis zu einer erkannten möglichen Wechselwirkung und die Empfehlung, die Kombination der Medikamente mit Arzt oder Apotheker zu besprechen – und das, obwohl sie doch von einer zugelassenen Versandapotheke stammen.“

Arzneimittelberatung eingeschränkt

In dem Testbericht wird darauf hingewiesen, dass eine pharmazeutische Beratung bei dm-med per Kontaktformular, Mail oder Telefon möglich sei. Aber die Erreichbarkeit sei eingeschränkt und laut Selbstauskunft nur von Montag bis Freitag jeweils von 9 bis 14 Uhr möglich.

Weniger gefiel den Testenden auch, dass die gelieferten Pakete keine gesonderten Warnaufdrucke für die Abgabe an Minderjährige oder Nachbarinnen und Nachbarn enthielten. „Das tun viele Versandapotheken um sicherzustellen, dass Arzneimittel nicht in unbefugte Hände gelangen.“

In dem Bericht geht es auch um die juristische Auseinandersetzung mit der Wettbewerbszentrale. Diese will gerichtlich prüfen lassen, ob die Trennung zwischen Drogerie und Apotheke ausreichend gewährleistet ist. „Ganz klar getrennt ist beides tatsächlich nicht, zeigt unser Test.“ Aber es gebe Hinweise auf getrennte Bereiche. Ein Fazit des Testberichts: „Ordentlicher Service, Beratung ist ausbaufähig.“

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