Pharmakonzerne

Neue Bayer-Klage gegen Teva

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Der Pharmakonzern Bayer hat erneut Klage gegen die Generikahersteller Teva und Barr eingereicht. Bayer wirft den Konkurrenten dieses Mal nicht nur Patentverletzung, sondern auch irreführende Werbung für das Yaz-Generikum Gianvi (Drosperinon, Ethinylestradiol) in den USA vor.

Im Streit geht es um den Inhaltsstoff ß-Cyclodextrin (Betadex), der im Originalprodukt die Östrogenkomponente als sogenanntes Clathrat stabilisiert. Nach Ansicht von Bayer behauptet Teva im Beipackzettel von Gianvi fälschlicher Weise, dass das enthaltene Ethinylestradiol auch im Generikum „durch Betadex als Clathrat stabilisiert“ sei. Bayer geht jedoch davon aus, dass Gianvi gar kein Betadex enthält.

Bayer will nun gegen Teva eine einstweilige Verfügung erwirken. Dadurch sollen nicht nur die vermeintlich falschen Behauptungen, sondern auch die Verletzung des Patents unterbunden werden. Das Bayer-Patent erfasse bereits das Anbieten eines Arzneimittels mit Ethinylestradiol, das durch Betadex als Clathrat stabilisiert ist, teilte der Konzern mit. Bayer fordert zudem, dass Teva bereits getätigte falsche Aussagen bezüglich der Art, Eigenschaften und Qualitätsmerkmale von Gianvi in den USA korrigiert.

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