Nach Shop Apotheke wirbt auch DocMorris aufmerksamkeitsstark bei Bild.de. Der niederländische Versender preist den Rezept-Bonus von bis zu 10 Euro für jedes Medikament an. Die Anzeige verdeckt für kurze Zeit sogar die Inhalte der Startseite des Nachrichtenangebots.
DocMorris geht nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in die Vollen. Der niederländische Versender kündigte am Tag der Urteilsverkündung an, Boni bis zu 15 Euro anzubieten – wenn der Preis des Arzneimittels über 1000 Euro liege.
Jetzt folgt der nächste Schritt in der Marketing-Kampagne. Auf Bild.de sind aktuell großflächige Werbebanner des Unternehmens zu sehen. Sowohl ganz oben sowie an den Seiten wird im DocMorris-Grün der Rezept-Bonus beworben: „Klar Doc!“, heißt es dort etwa. „E-Rezept direkt einlösen!“ Abgebildet ist eine Frau, die auf einem Kissen liegt und ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) an ihr Smartphone hält. Zudem wird darauf hingewiesen, dass es „bis zu 10 Euro für jedes Medikament“ geben könne.
Investiert wurde auch in eine Pop-Up-Werbung, die nochmals separat erscheint und sich über die redaktionellen Inhalte legt. Diese sogenannte Skyad weist nochmals auf den Rezept-Bonus hin. Die Kosten für diese Form der Werbung bei Bild.de dürften hoch sein, da das Nachrichtenportal Axel Springer über eine große Reichweite verfügt. Monatlich gibt es laut Unternehmensangaben mehr als eine halbe Milliarde Visits, die Zahlen stammen aus 2023.
Im Frühjahr teilte DocMorris mit, weiter intensiv in das Rx-Marketing investieren zu wollen. Denn die Ziele sind hochgesteckt: Das Unternehmen will in diesem Jahr eine Viertelmilliarde Euro mit rezeptpflichtigen Medikamenten umsetzen. Vorgesehen sind 50 Millionen Schweizer Franken – jeder Umsatzeuro im Rx-Bereich soll weiterhin mit 20 Cent an Marketinginvest erkauft werden. Auch Mitbewerber Redcare investiert für Shop Apotheke hohe Summen in die Werbung.
Nach dem BGH-Urteil von vergangener Woche interpretierte man bei DocMorris die Entscheidung positiv. Der BGH habe die Zulässigkeit von Rezept-Boni bestätigt, hieß es. Diese Auffassung teilt etwa nicht die Apothekerkammer Nordrhein und schickte wegen der „bis zu 15 Euro-Aktion“ eine Abmahnung.