„Zuzahlungsbefreit beim 1. E-Rezept“ – so lautet die neue Werbeaktion von DocMorris. Für alle kassenärztlichen Verordnungen gelte ein hunderprozentiger Sofortrabatt bei der digitalen Einlösung per App oder Web.
Im Kleingedruckten erklärt der niederländische Versender: „Die Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung erfolgt bei der erstmaligen digitalen Einlösung eines gültigen Kassenrezeptes für verschreibungspflichtige Arzneimittel“.
Dies gelte nicht für Freitextrezepte, Selbstzahler, Festbetragsdifferenzen oder Privatrezepte. Bei Letzteren wird in der Werbeaktion explizit auf den Rezept-Bonus verwiesen. Die Rabattstaffelung hatte DocMorris im Dezember vergangenen Jahres nicht nur verschlankt, sondern auch den Maximalbetrag angehoben.
Auch könne die Zuzahlung nicht erlassen werden, wenn die Bestellung per Anruf oder Post erfolge. Voraussetzung sei ein Kundenkonto, über das zuvor noch kein E-Rezept eingelöst worden sei.
Einschränkungen bezüglich der Gesamtzuzahlungshöhe und den Verordnungsmengen des E-Rezeptes nennt der Versender nicht. Die Erstattung werde „sofort im Warenkorb“ angezeigt.
Anders als bei vorangegangenen Aktionen – bei denen die Bewerbung der eigenen App mit der E-Rezept-Einlösung via CardLink im Vordergrund stand – wird dieses Mal auch der E-Rezept-Ausdruck als Einlöseweg beworben. Dieser gelinge via App oder Website. Außerdem könne das „E-Rezept auf der Karte ab sofort auch bequem am Desktop“ eingelöst werden.
Wie auch bei allen anderen Aktionen seien Produkte, die über den DocMorris Online-Marktplatz bei anderen Anbietenden erworben werden, ausgeschlossen. Gleiches gelte für die sogenannten „Same Day Delivery-Bestellungen“. Die Rabattierung auf die Zuzahlung werde automatisch vom Rechnungsbetrag abgezogen und die Erstattung werde sofort im Warenkorb sichtbar. Eine Auszahlung des Rabattwerts ist laut DocMorris ausgeschlossen.