Anlegerberatung

Apobank muss keinen Schadenersatz zahlen

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Nach den zuletzt unruhigen Monaten für die Deutsche Apotheker- und Ärztebank sorgt das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) nun für gute Nachrichten: Die Bank habe sich in Anlegerberatungen für den so genannten „Medico Fonds“ korrekt verhalten, so das Urteil des OLG. Mehrere Anleger hatten gegenüber der Bank zuvor Schadenersatzsprüche geltend gemacht, weil in den Beratungen zu dem Fonds Vertriebsprovisionen ihrer Meinung nach verschwiegen worden waren.

Das OLG hat in dem Berufungsverfahren die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, dass in den von der Bank ausgegebenen Prospekten alle Informationen transparent und vollständig dargestellt waren. Eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) hat das OLG ausgeschlossen.

Obwohl anderen Gerichten noch ähnliche Klagen von Anlegern vorliegen, hat das OLG-Urteil der Apobank zufolge eine „grundsätzliche Bedeutung“. Schließlich seien die Prospekte aller Medico Fonds ähnlich aufgebaut.

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