Beteiligung „überschaubar“

E-Rezept-Enthusiasten: ePA braucht Apotheken

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Berlin -

Die E-Rezept-Enthusiasten haben ihr Positionspapier zur elektronischen Patientenakte (ePA) vorgestellt. Die stellvertretende Vorsitzende Ruth Philipp mahnte die verpflichtende Nutzung ab Oktober an, Vorstand Christian Klose forderte niedrigschwellige Identifikationsverfahren. Vor allem Apotheken bleiben bislang zurückhaltend in der Nutzung – „eine vertane Chance“, warnte Vorstandsmitglied und Apotheker Ralf König.

Nach der Einführung unterstützender Anwendungen rücke nun die ePA als „Herzstück der Telematikinfrastruktur“ in den Fokus der E-Rezept-Enthusiasten. „Im Oktober wird die Nutzung für die Leistungsbringer verpflichtend“, betonte Philipp. Von 160.000 möglichen Institutionen nutzen derzeit rund 100.000 die ePA, 3,3 Millionen Versicherte sind aktiv – es bestehe weiter Aufklärungsbedarf.

Anmeldungsverfahren noch zu kompliziert

Christian Klose kritisierte die hohen Identifizierungshürden: „Wir müssen den Zugang zur TI vereinfachen.“ Viele potenzielle Nutzerinnen und Nutzer würden schon an der Erstidentifikation scheitern, da Onlineausweis-PIN oder PostIdent wenig verbreitet seien. Zwar gebe es neue Verfahren wie Video-Ident, doch bleibe der Aufwand hoch. Seine Forderung: niedrigschwellige Alternativen über Hausärzte oder Apotheken und eine Änderung des SGB V. „Die ePA kann nur erfolgreich sein, wenn Menschen sie nutzen.“

Technisch markiere die ePA 3.0 einen Meilenstein: Neben Speicherung wird auch Verarbeitung möglich, etwa über E-Medikationslisten. „Die ePA soll und muss mehr sein als ein digitaler Datenschrank“, betonte Klose. Perspektivisch sollen KI-gestützte Anwendungen wie Risikoscreenings oder Patientensummaries hinzukommen – stets mit Einwilligung der Versicherten.

Apotheken bislang zurückhaltend in der Nutzung

Ralf König verwies auf die besondere Rolle der Apotheken. Der Dispensierdatensatz werde bereits 11 Millionen Mal pro Woche genutzt, von knapp 50.000 Arztpraxen und 15.000 Zahnarztpraxen, aber nur etwa 6000 der rund 17.000 Apotheken: „Das ist überschaubar“, betonte König. „Während sich der Apotheker das E-Rezept holt, kann er nachschauen, was der Patient in anderen Apotheken geholt hat.“ Das ermögliche Medikationsanalysen: „Das sollte Standard sein.“ Sein Appell: „Das, was wir haben, ist sensationell besser als alles, was bisher da war. Es wäre ganz bitter, wenn die elektronische Medikationsliste eine vertane Chance bliebe.“

Die Enthusiasten betonen, dass Apotheken nicht nur beim Einlösen von Rezepten, sondern auch beim Onboarding eine Schlüsselrolle spielen könnten. Deshalb fordern sie ausdrücklich, die Möglichkeit der Identifikation in Apotheken gesetzlich zu verankern. Außerdem müsse eine verpflichtende und barrierefreie Datenbefüllung in der ePA bei jedem Arzt- und Apothekenkontakt erfolgen, damit der Nutzen für die Versorgung tatsächlich spürbar wird.

Sechs zentrale Forderungen

Im Positionspapier bündeln die E-Rezept-Enthusiasten ihre Analyse in sechs zentrale Forderungen, die sie für eine erfolgreiche Einführung und Nutzung der elektronischen Patientenakte als entscheidend kennzeichnen:

  1. Dauerhafte Patientenzentrierung: Alle Weiterentwicklungen müssen sich am Mehrwert für die Versicherten messen lassen.
  2. Vereinfachte Identifizierung und Onboarding: Alltagstauglichen Zugang für alle Versicherten – ohne vermeidbare technische oder bürokratische Hürden.
  3. Verpflichtende, barrierefreie Datenbefüllung: Daten müssen lückenlos, strukturiert und sektorenübergreifend in der ePA landen. Bei jedem Arzt- und Apothekenkontakt.
  4. Erweiterung digitaler Dienste im Schutzraum der virtuelle Arzneimittelverordnung-Umgebung (VAU): Nutzung moderner Technologien (KI, Längsschnittanalysen), um Prävention, Diagnostik, Therapie, Sicherheit und Gesundheitskompetenz im Sinne der Patienten zu verbessern.
  5. ePA Zugriff für relevante Versorger: Um die Anforderung „zentrale Datenverfügbarkeit“ umfassend zu adressieren, müssen alle an der Versorgung beteiligten Akteure Zugriff auf die ePA haben. Dies betrifft zum Beispiel die Hilfsmittel-Leistungserbringer – rechtliche Verankerung durch Aufnahme in § 352 SGB V.
  6. Intensive Informationskampagnen und Aufklärung: Aufklärungsoffensive – nicht über die Köpfe der Patienten hinweg, sondern mit ihnen gemeinsam und für sie.
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