ePA für alle

50 Prozent Kürzung ohne TI-Nachweis

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Berlin -

Seit Oktober müssen Apotheken die elektronische Patientenakte (ePA) verpflichtend nutzen. Bis zum Jahresende müssen die fehlenden Nachweise der TI-Anwendung erbracht werden, sonst droht eine Kürzung. Rund 10 Prozent der Apotheken sind betroffen.

Apotheken müssen gegenüber dem NNF die „ePA für alle“ nachweisen. Grundlage ist die TI-Festlegung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Darin heißt es: „Nach Einführung neuer Anwendungen, Komponenten und Dienste hat die Apotheke gegenüber der Abrechnungsstelle innerhalb von drei Monaten einen Nachweis der Ausstattung mit den gesetzlich erforderlichen Anwendungen, Komponenten und Diensten einzureichen.“

Der Großteil der Apotheken hat den Nachweis bereits erbracht. Aktuell sind rund 10 Prozent der Vorgabe noch nicht nachgekommen. Bis zum 31. Dezember bleibt den Kolleg:innen noch Zeit. Wird die Frist nicht eingehalten, drohen Konsequenzen. Ab dem 1. Januar kann die TI-Pauschale um 50 Prozent, wenn ein einzelnes TI-Modul nicht nachgewiesen ist. Somit ist der Dezember der letzte Monat, in dem der Nachweis fristgerecht erbracht werden kann.

Bei den meisten Apothekenverwaltungssystemen (AVS) erfolge die Meldung automatisch an den NNF. Im NNF-Portal muss die Meldung jedoch noch einmal von der Apotheke überprüft werden. Die Verbände raten zudem dringend dazu, sich mit der ePA vertraut zu machen und sich fachlich und praktisch mit der elektronischen Medikationsliste (eML) im ePA-Modul des jeweiligen AVS auseinanderzusetzen.

Vor Kurzem hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine neue Informationskampagne zur ePA gestartet. Das Ziel: Die Bekanntheit vor allem unter den Patient:innen zu steigern. Die ePA enthält derzeit wichtige medizinische Dokumente wie Arztbriefe und Befundberichte. Außerdem steht die Medikationsliste bereit, die mithilfe der Informationen des E-Rezepts automatisch befüllt wird und eine aktuelle Übersicht über verordnete und ausgegebene Medikamente bietet. Als weitere Ausbaustufen seien der digital gestützte Medikationsprozess (dgMP), eine Erinnerungsfunktion für Versicherte (Push Notifications), die Implementierung strukturierter Laborberichte sowie die elektronische Patientenkurzakte vorgesehen. Das BMG teilt mit, dass alle Erweiterungen entlang der Bedarfe der Nutzer:innen entwickelt würden.

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