Die Rx-Boni von Versandapotheken sind als Werbung für rezeptpflichtige Medikamente unzulässig, sofern es sich um Gutscheine für nachfolgende Käufe handelt, hat der EuGH heute entschieden. / Die Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe gegenüber der Apothekerkammer Nordrhein könnten damit auch zurückgewiesen werden. / Der Import von Cannabis nach Deutschland für medizinische und wissenschaftliche Zwecke hat sich im Laufe des Jahres 2024 fast vervierfacht. / Für Erwachsene, die an mindestens vier Tagen pro Monat an Migräne leiden, steht ab dem 1. März mit Aquipta von Abbvie ein neues Arzneimittel zur Prophylaxe zur Verfügung.
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