Ein Geschäftsführer aus Nürnberg, ein Apotheker aus München sowie zwei Mitarbeiter sollen durch ein komplexes Geschäftsmodell die Apothekenpflicht umgangen und sich unrechtmäßig bereichert haben. / Apotheken, die von der AvP-Pleite betroffen sind, können voraussichtlich im August mit einer Ausschüttung von 26 Prozent auf ihre Forderungen rechnen. / Händler, die ihre Angebote auf der Plattform von Amazon anbieten, sollen bestimmte vom Konzern vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Marktmissbrauch liegen. / Die EU-Kommunalabwasserrichtlinie sieht eine vierte Reinigungsstufe für Kläranlagen vor, unter anderem um auch Medikamentenrückstände herauszufiltern. Die Zusatzkosten für die Arzneimittelhersteller könnten die Versorgung gefährden.
APOTHEKE ADHOC Debatte