Der fachgerechte Einkauf samt Lagerung in der Apotheke ist grundlegend für den Einstieg in die Cannabisarzneimittelabgabe – beispielhaft dargestellt anhand medizinischer Cannabisblüten.
Cannabiseinkauf: Großhandel oder Hersteller?
Beim Einkauf der Cannabisblüten können Apotheken zwischen Direktvertrieb der Hersteller oder (spezialisiertem) Apothekengroßhandel wählen. Entscheidend sind die Umstände: Werden bestimmte Blüten (in geringerer Menge) schnellstmöglich benötigt? Oder große Mengen zeitunabhängiger für das Lager? Derzeit gilt generell:
Besonderheit: Cannabisblüten sind Rezepturstoffe. Gegenüber den festen Einkaufs- und Abgabepreisen für Fertigarzneimittel (vgl. Arzneimittelpreisverordnung §3) besteht keine feste Preisbindung im Einkaufspreis. Rabatte nach z.B. Mengenstaffelungen sind möglich und Preisvergleiche demnach wichtig.
Wareneingang und Prüfung: Drei Orte beteiligt
Warenannahme: Zuerst wird geprüft, ob das Analysenzertifikat (CoA) beiliegt bzw. online herunterladbar ist. Falls nicht müssen die Cannabisblüten in den Quarantänebereich, bis dieses vorliegt. Danach wird die Ware anhand des Lieferscheins gezählt, kontrolliert und eingebucht. Seit dem 01.04.2024 entfällt die Anlegung der speziellen BtM-Kartei – und im weiteren Prozess die schärferen BtM-Handhabungsrichtlinien.
Lagerung vor Prüfung: Die Blüten kommen anschließend in den Quarantäneschrank/-tresor für ungeprüfte Ware. Es folgt die Identitätsprüfung nach DAB/DAC-Methode A, B und C (oder alternativer Prüfmethoden). Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland bzw. Absprachen mit dem eigenen Pharmazierat: Die gesamte Chargenmenge kann prüfpflichtig sein – oder gemäß individueller Standardverfahrensweisen (z.B. 10% der Charge).
Lagerung nach Prüfung: Nach erfolgreicher Identitätsprüfung werden die Blüten mit einer internen Prüfnummer versehen und in den regulären Lagerbereich überführt.
Blüten-Haltbarkeit
Haltbarkeit von Cannabisblüten in der Apotheke gemäß DAC/NRF-Anlage 1: 12 Monate, die bis maximal zum Original-Verfallsdatum gelten. Bulkware (Massengut) unterliegt einer verkürzten Aufbrauchfrist nach Öffnung. Jedoch fehlt eine klare rechtliche Einteilung: Angelehnt an NRF 22.12. (Cannabisblüten zur Inhalation nach Verdampfen) kann eine Aufbrauchfrist in Glas- oder Plastikpackmitteln von 2 Monaten gelten, die dann ebenso für unverarbeitete Cannabisblüten herangezogen wird. Die alternative Einteilung nach Ph.Eur.Monographie für Pflanzliche Drogen/Teedrogen bedeutet eine Aufbrauchfrist von 6 Monaten.
Zentral für die Haltbarkeit ist die Konstanz des THC-Gehalts, der 90–110% der Herstellerangabe betragen darf. Über- und Unterschreitungen sind unzulässige Abweichungen.
Lagerbedingungen entscheidend
Während der Lagerung dürfen keine mikrobiellen Veränderungen auftreten. Ein stechender Geruch, fadenartige Strukturen unter dem Mikroskop oder starke Braunverfärbungen können auf Verunreinigungen hindeuten und sollten im Zweifelsfall mit dem Hersteller abgeklärt werden.
Die richtige Lagerung wirkt qualitätsmindernden Veränderungen entgegen: Cannabisblüten sollten konstant unter 25°C, im Dunkeln und bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 58–62% gelagert werden, da Licht und Wärme den Abbau der empfindlichen Cannabinoide und Terpene fördern. Entgegen der langjährigen Annahme ist die Kühlschranklagerung (2–8°C) nicht empfehlenswert, da sie zur Dehydration der Trichomköpfe führt.
Bulkware sollte nach jeder Öffnung erneut mit einem Vakuumiergerät verschlossen werden. Das bewahrt die Blüten vor einem Lufteinstrom, der oxidative und mikrobielle Schäden fördert.
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Canopy Medical unterstützt Apotheken mit breitem Informationsangebot
Informationen, Videos und Broschüren rund um Dosierungsempfehlungen, Rezepturherstellung, Produkthandhabungen sowie der Lagerung und Applikation von medizinischen Cannabisblüten sind über folgende Canopy Medical Service-Angebote abrufbar:
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