Was müssen Apotheker bei der Umstellung auf SEPA beachten? Wie funktioniert dieser „einheitliche europäische Zahlungsverkehrsraum“ im Offizin-Alltag? Was ist bei einer SEPA-Überweisung und was bei einem Dauerauftrag zu beachten? Umfassende Antworten auf diese und viele weitere Fragen beantwortet der SEPA Leitfaden des Rechtsanwalts und Steuerberaters Dr. Bernhard Bellinger. Das neunseitige Papier erleichtert die zum 1.2.2014 gesetzlich vorgeschriebene Umstellung und steht unter http://www.facebook.com/dr.bellinger zum Download zur Verfügung.
SEPA steht für „Single European Payments Area“ und hat das Ziel, Überweisungen innerhalb Europas – und damit auch hierzulande - zu vereinfachen. Apotheker sollten – wenn das noch nicht geschehen ist – jetzt mit der Vorbereitung beginnen, indem sie etwa für gelegentliche und laufende Kosten wie Löhne und Gehälter, die sie per Überweisung tätigen, die zugehörigen SEPA-Daten sammeln. „Das bedeutet: Bringen Sie die IBAN und BIC ihrer Angestellten, Vermieter und sonstiger Zahlungsempfänger in Erfahrung. Hierbei kann ein vorgefertigtes Formular nützlich sein, welches der Zahlungsempfänger ausgefüllt an Sie zurückgibt“, rät Bellinger. Dies gelte auch umgekehrt, wenn man selbst der Lastschriftempfänger sei.
Apothekenrelevante Details zu dieser komplexen Finanzumstellung und eine konkrete to-do-Liste finden Interessierte in dem praktischen Leitfaden, der ausschließlich auf Apotheken zugeschnitten ist.
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