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APOTHEKE HEUTE

Selbstbedienungsangebot für apothekenpflichtige Arzneimittel ist rechtswidrig

Nordkirchen -

Die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln im Wege der Selbstbedienung ist unzulässig. Einer solchen stehen sowohl Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) als auch das Arzneimittelgesetz (AMG) entgegen – so das Bundesverwaltungsgericht. Ein Apotheker bot apothekenpflichtige Arzneimittel im Rahmen der Selbstbedienung an. Nachdem ihm dies von der Ordnungsbehörde untersagt worden war und sein Widerspruch erfolglos blieb, erhob der Apotheker Klage. Das Verbot des Anbietens im Wege der Selbstbedienung verletze ihn in seiner Berufsfreiheit und zudem stelle es eine Ungleichbehandlung gegenüber dem Versandhandel mit Arzneimitteln dar.

Die aktuelle April-Ausgabe von „Apotheke heute“ erläutert ausführlich die Entscheidungsgründe des Bundesverwaltungsgerichts. Sie erfahren, warum die Einschränkung des Grundrechts der Berufsfreiheit gerechtfertigt ist und keine Ungleich­behandlung von Versandhandel und Präsenzapotheke vorliegt. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter http://www.iww.de/info/353313.

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