OneTouch®
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Teststreifen-Quoten erfüllen - Retaxierung vermeiden - Rohertrag optimieren

Jetzt auf OneTouch® Teststreifen umstellen, Quotenvorgaben der Kassen erfüllen und Retaxierung vermeiden

Neuss -

Die Ersatzkassen (TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk) sowie die BARMER haben Teststreifenvereinbarungen mit der DAV geschlossen. In diesen werden verschiedene Preisgruppen für Teststreifen definiert (Preisgruppen 1, 2 und 3) sowie Quotenregelungen zur wirtschaftlichen Abgabe von Blutzuckerteststreifen festgelegt1.

Die OneTouch Ultra® Plus sowie die OneTouch Select® Plus Teststreifen sind in der Preisgruppe 1 als besonders wirtschaftlich gelistet und unterstützen Sie daher bei der einfachen und schnellen Erfüllung der 15 % Quote sowie bei der Vermeidung von Retaxierung. Zudem bieten wir Ihnen bei den OneTouch Ultra® Plus Teststreifen den besten Rohertrag unter den Top 3 Teststreifen-Anbietern – ohne auf die gewohnt hohe Markenqualität verzichten zu müssen. Weiterhin können Sie bei der Umstellung auf die Messgeräte OneTouch Ultra Plus Flex® oder OneTouch Select® Plus pro Versichertem bei den Ersatzkassen TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK und hkk einen Pauschalbetrag von 35 Euro1 zzgl. MwSt. (Sonder-PZN 06460719) sowie bei der BARMER einen Betrag von 20 Euro zzgl. MwSt. (Sonder-PZN 02567596) abrechnen.

Zusätzlich zum vereinbarten Erstattungspreis bietet Ihnen unser Rabattvertrag2 mit den Ersatzkassen die Möglichkeit, 0,50 Euro zzgl. MwSt. pro 50er-Packung u.a. bei OneTouch Ultra® Plus und OneTouch Select® Plus Teststreifen dauerhaft abzurechnen.

Zur Berechnung des individuellen, finanziellen Vorteils bei der Umstellung geben wir Ihnen mit dem OneTouch® Rohertragskalkulator ein einzigartiges Tool an die Hand, mit dem Sie attraktive Rohertragsvorteile durch individuelle Optimierungspotentiale ermitteln können.
Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie den OneTouch® Rohertragskalkulator unter www.deutschesapothekenportal.de/ertrag, Menüpunkt “Rohertragskalkulator OneTouch”.

Fußnoten:
1 Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten mit Blutzuckerteststreifen zwischen DAV und TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk, Stand 01.08.2018 und BARMER, Stand 01.08.2018

2 Rabattvertrag gem. § 130a Abs. 8 SGB V i.V.m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen zwischen TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK und hkk („ArgeBZT“) mit Johnson & Johnson Medical GmbH, Stand 01.08.2018

Johnson & Johnson Medical GmbH
Geschäftsbereich Johnson & Johnson Diabetes Care Companies

Johnson & Johnson Platz 2
41470 Neuss

Telefon: 0800 7077007

E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.onetouch.de/