Am 13. Juni 2014 ist das neue Widerrufsrecht zum Schutz der Verbraucher in Kraft getreten. Die mediale Diskussion um die damit eingeführten Neuerungen rankte sich fast ausnahmslos um den Aspekt, dass der Verbraucher in Zukunft die Kosten der Rücksendung eines per Fernabsatzvertrag bestellten Produkts zu tragen hat.
Die aktuelle August-Ausgabe von „Apotheke heute“ macht auf weitere Neuerungen und das grundsätzliche Problem des Widerrufs bei Arzneimitteln aufmerksam. Bei Verstößen drohen nicht nur Streitigkeiten mit Kunden, sondern auch Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucherschutzvereine. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/probeheft?wkz=511114.
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