Das in den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) geforderte interne Kontrollsystem (IKS) soll die Einhaltung und Überprüfung der in der Verfahrensdokumentation beschriebenen Prozesse sicherstellen. Die Einführung des IKS ist aber auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll: Fehler- und/oder manipulationsanfällige Arbeitsbereiche werden regelmäßig kontrolliert und es entsteht ein höheres Verantwortungsbewusstsein bei den Mitarbeitern.
Die aktuelle April-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ erläutert die Bestandteile eines IKS und zeigt, wie Sie damit den betriebswirtschaftlichen Erfolg Ihrer Apotheke steigern können. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=227118.
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