Verlangt die Apotheke vom Versicherten einen Aufzahlungsbetrag bei Hilfsmitteln, muss sie dies gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) bei der Abrechnung nach § 302 SGB V angeben. Eine gesetzliche Regelung, wie diese gesetzlich verlangte Bedruckung auf einem Rezept nach Muster 16 durchzuführen ist, gibt es bislang jedoch nicht. Als Hilfestellung hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) e. V. in Zusammenarbeit mit den einzelnen Landesapothekerverbänden und -vereinen jedoch einen Leitfaden veröffentlicht.
Die aktuelle August-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ stellt diesen vor und zeigt Beispiele, wie die korrekte Rezeptbedruckung aussehen muss. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=227118.
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