Gesetzliche Krankenkassen versuchen immer wieder, die aus der Belieferung gefälschter oder manipulierter Rezepte resultierenden Arzneimittelkosten den betroffenen Apotheken in Form von Retaxationen aufzubürden. Die Rechtsabteilungen der Gesundheitsassekuranzen begründen ihr Vorgehen damit, dass der Apotheker als Fachmann die auf die Fälschung hindeutenden Merkmale erkennen und die Abgabe verweigern musste.
Ein Schaubild in der aktuellen Mai-Ausgabe von „Apotheke heute“ zeigt, worauf Sie achten müssen, um nicht auf Betrüger hereinzufallen und auf den Kosten der oft hochpreisigen Verschreibungen sitzen zu bleiben. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter www.iww.de/ah/probeheft?wkz=668515.
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