IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH
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APOTHEKE HEUTE

Arzneimittelvorbestellung per WhatsApp – ist das rechtens?

Nordkirchen -

Immer mehr Apotheken bieten ihren Kunden einen bequemen Bestellservice für Arzneimittel unter Nutzung des Nachrichtendienstes WhatsApp an. Dabei können Kunden Arzneimittel schriftlich oder durch Versenden eines Rezeptfotos an die Apotheke vorbestellen. Der Vorteil ist, dass die Arzneimittel bereits vorrätig sind, wenn der Kunde in die Apotheke kommt. Allerdings begegnet die Vorbestellung datenschutzrechtlichen Bedenken. Wenn Apotheken WhatsApp für die geschäftliche Nutzung verwenden wollen, ist besondere Vorsicht geboten.

In der aktuellen November-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ erfahren Sie, was es zu beachten gilt. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=927517.

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