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Becanex GmbH
Cannabisblüten aus der GKV gestrichen

Inhalierbare Extrakte statt Blüte

Becanex GmbH Medizinisches Cannabisextrakt in einer Petrischale

© Darius Ramazani

Berlin - Seit dem 30. Juli 2026 sind getrocknete Cannabisblüten nicht mehr Teil des besonderen Leistungsanspruchs der gesetzlichen Krankenversicherung. Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG). Erfasst bleiben Cannabisextrakte in standardisierter Qualität sowie Dronabinol und Nabilon. Neu ist: Bevor ein Extrakt zulasten der GKV verordnet werden kann, muss die Versorgung grundsätzlich zunächst im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel erfolgen. Ausnahmen und eine Übergangsregelung für laufende Therapien sind im Gesetzestext nicht ausdrücklich vorgesehen.

„Wie lange ein Therapieversuch dauern muss, entscheidet das Krankheitsbild – nicht der Kalender", sagt Sebastian Kamphorst, Geschäftsführer der Becanex GmbH.

Weil eine rückwirkende Erstattung ausgeschlossen ist, kommt es auf den Zeitpunkt an. Anträge auf Kostenübernahme sollten früh gestellt werden; ein Leistungsanspruch besteht erst ab der Genehmigung. Bei bestehenden Therapien empfiehlt sich eine schriftliche Bestätigung der Kasse, dass die bisherige Genehmigung fortgilt. Der Wechsel von Blüten auf ein Rezepturarzneimittel ist keine Fortsetzung der bisherigen Therapie, sondern erfordert eine neue Genehmigung.

Für die Rezeptur bleibt der Spielraum groß: Standardisierte Rohextrakte lassen sich zu patientenindividuellen Zubereitungen verarbeiten – oral, inhalativ, rektal oder topisch. Aus einem THC-dominanten und einem CBD-dominanten Rohextrakt kann jedes gewünschte THC-CBD-Verhältnis eingestellt werden, auch Rezepturen, deren THC-Gehalt dem der bisher verordneten Blütensorte entspricht. Indikation, Dosierung und Anwendung liegen in der Verantwortung des verschreibenden Arztes.

Bei Fragen zur Kostenübernahme und zur Rezepturherstellung beraten die Becanex-Beraterinnen und -Berater unter 030 63 41 85 85 oder [email protected]. Servicematerialien und Videoanleitungen stehen im Fachbereich auf becanex.com bereit.

Becanex GmbH
Leitung Vertrieb
Frau Carina Bopf
James-Franck-Str. 13
12489 Berlin

Telefon: 03063418585

E-Mail: [email protected]
Internet: www.becanex.com

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