Die Gewerkschaften, bei denen zurzeit Lohnverhandlungen anstehen, fordern kräftige Lohnsteigerungen. Damit ist es nur eine Frage der Zeit bis auch ihre Mitarbeiter mehr Lohn verlangen. Ärgerlich dabei ist, dass von den Mehrkosten, die aus einer Lohnerhöhung entstehen nur ein Teil beim Arbeitnehmer ankommt.
Abhilfe können dabei Sachzuwendungen schaffen. Diese sind bei ordnungsgemäßer Verwendung bis zu einer Grenze von 44 Euro im Monat steuer- und beitragsfrei. Somit können sie ihren Arbeitnehmern einen Mehrwert von bis zu 528 Euro im Jahr (12 x 44 Euro) bieten, ohne dass sich die Lohnsteuerlast erhöht. Sachzuwendungen sind steuerlich voll als Betriebsausgabe absetzbar.
Damit das Finanzamt die Sachzuwendungen anerkennt, sind allerdings einige Besonderheiten zu beachten. Durch die aktuelle BFH-Rechtsprechung haben Arbeitgeber aber zukünftig unkomplizierter die Möglichkeit, Arbeitnehmern Bezüge im Wert von bis zu 44 EURo pro Monat lohnsteuerfrei zuzuwenden.
Als Sachzuwendungen denkbar sind z.B. Bücher- und Benzingutscheine. Es können aber auch andere Waren oder Dienstleistungen gewährt werden, solange die monatliche Freigrenze von 44 Euro nicht überschritten wird.
Auf jeden Fall empfiehlt sich vor der Gewährung von Sachzuwendungen eine enge Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.
Ein Service der Steuerkanzlei Theuring