Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V.
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Vergütungsvorschläge vom gesamten Verband getragen

BVDAK präsentiert 11-Punkte-Positionspapier zur Weiterentwicklung des Apothekenwesens

Gilching bei München -

Während der Apothekenmarkt vergeblich auf perspektivische Antworten und Äußerungen der ABDA zu vielen aktuellen Entwicklungen wartet, forciert der Verband mit konkreten Lösungen eine Zukunftssicherung der Apotheken.

Der BVDAK zeige, dass er die Weiterentwicklung des Apothekenwesens aktiv mitgestalten wolle. Schließlich gehe es um die Zukunft von knapp 20.000 stationären Apotheken sowie der darin beschäftigten Mitarbeiter, so das Fazit des aktuellen BVDAK-Positionspapiers, das der Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann im BMG erläuterte. Der Verband nimmt dabei kein Blatt vor den Mund, nennt konkrete Probleme und macht realistische Lösungsvorschläge in insgesamt 11 Themenfeldern. Anders als die Standesführung habe man einen innovativen Blick auf die Fragen der Zeit.

So werde zuallererst die Digitalisierung als Chance für die stationären Apotheken verstanden. Der BVDAK widerspricht insoweit der Aussage von Dorothee Bär, die Apotheken seien digital gut aufgestellt. Was fehle, ist die digitale Vernetzung, die Kommunikation der 20.000 Apotheken untereinander. Schwarmintelligenz ist gefragt. Eine derartige Vernetzung könne allerdings technisch relativ schnell realisiert werden. Die Apothekenrechenzentren und/oder Warenwirtschaftsanbieter könnten eine gemeinsame, einheitliche, vorgeschriebene und standardisierte Schnittstelle zwischen den stationären Apotheken und allen künftig zugelassenen eRezept-Erstellern implementieren. Die ABDA hingegen lasse mit ihren Äußerungen zum eRezept die Apothekerschaft als Nein-Sager erscheinen, die sich dem Fortschritt verweigere.

Zu Recht weist der BVDAK darauf hin, dass zentrale Eckpunkte, die den Beruf des Apothekers als freien Beruf ausmachen, erhalten bleiben. Hierzu zählen die Beibehaltung der Apothekenpflicht, der freien Arzt- und Apothekenwahl, des Kollektivvertragssystems sowie die Beibehaltung des Fremd- und Mehrbesitzverbots.

Unter diesen Bedingungen sei die Einführung einer digitalen Plattform dringend nötig. Der BVDAK und die darin zusammengeschlossenen Kooperationen arbeiteten bereits jetzt mit apothekenübergreifenden Lösungen und nehmen insoweit eine Vorreiterrolle der Vernetzung ein. Der Verband sei, sollte die ABDA hier nur auf der Bremse stehen, bereit, die notwendigen Partner zu koordinieren, um ein einheitliches Konzept zur Verfügung zu stellen, quasi als Speerspitze des Berufsstands in der Digitalisierung.

Vergütungsvorschläge vom gesamten Verband getragen

Während die ABDA nicht nur in der Honorarfrage abgetaucht ist und keinen einheitlich getragenen Vorschlag präsentieren kann, forciert der BVDAK dieses überlebenswichtige Thema. Am grundsätzlichen, packungsbezogenen Vergütungssystem solle unbedingt festgehalten werden. Eine deutliche Anhebung des Arzneimittelhonorars, aber auch des Rezepturhonorars ist nach Ansicht des BVDAK Grundvoraussetzung, damit auch Rezepturen endlich wieder wirtschaftlich sinnvoll hergestellt werden können.

Die Notdienste könnten durch verhältnismäßig einfache Maßnahmen effektiver, also patientenfreundlicher gestaltet werden. So solle es künftig möglich sein, Notdienste innerhalb eines Notdienstkreises untereinander und einvernehmlich und damit komplikationslos und schnell zu tauschen. Der Tausch sollte nicht genehmigungspflichtig, sondern anzeigepflichtig sein. Filialverbüde innerhalb eines Notdienstkreises sollten die Notdienstapotheke „frei“ wählen düfen. Somit könne sichergestellt werden, dass in der Nähe von ärztlichen Notdiensten auch eine Notdienstapotheke zu finden sei und die Patienten keine unnötig langen Wege in Kauf nehmen müssten. Eine weitere Anhebung des Notdiensthonorars sei unerlässlich, damit die flächendeckende Notdienstversorgung auch weiterhin aufrechterhalten werden könne.

Auch beim Thema Versandhandelsverbot geht der BVDAK einen Schritt weiter als die Standesführung. Der Versandhandel könne in Einzelfällen eine sinnvolle Ergänzung zum Angebot der Präsenzapotheken darstellen. Voraussetzung hierfür sei jedoch, dass versendete Arzneimittel und deren Anbieter nicht bessergestellt werden und die Ungerechtigkeit durch die Entscheidung des EuGH vom 19. Oktober 2016 behoben wird, indem ausländische Versandapotheken dem Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V ausdrücklich beitreten müssten.

Das BVDAK-Fazit an die Politik fand offene Ohren. Erst auf dem Apothekertag werde Gesundheitsminister Jens Spahn ein Gesamtpaket der Reformen vorlegen. „Die Vorschläge des BVDAK werden sich dort wiederfinden“, ist sich der Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann sicher.

Dr. Stefan Hartmann: „In unserem 11-Punkte-Programm zeigen wir unsere Kompetenz, der Politik zukunftsorientierte und intern abgestimmte Lösungen für eine Sicherung der stationären Apotheken zu präsentieren.“

Über den BVDAK:
Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) ist seit 2008 Interessensvertreter und Dienstleister für seine Mitgliedskooperationen und Fördermitglieder.
Er schützt die beruflichen und politischen Interessen seiner Apothekenkooperationen und damit auch deren (ca. 8.000) angeschlossenen Apotheken. Der BVDAK arbeitet auf Bundesebene und engagiert sich für die Sicherstellung einer flächendeckenden, aber auch qualitativ hochwertigen, pharmazeutischen Versorgung.
Der BVDAK tritt damit für die in Apothekenkooperationen engagierte, inhabergeführte Apotheke in vernetzter Form ein.

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