Der BVDAK freut sich über die große Resonanz der Medien über das 11-Punkte-Positionspapier, welches letzte Woche im Bundesgesundheitsministerium bereits vorgelegt und mit den Verantwortlichen offen diskutiert werden konnte.
Seit 2016 hat sich der BVDAK für ein Versandhandelsverbot ausgesprochen. Folgenden Punkt möchte der Verband daher noch einmal deutlich machen und zitiert Lutz Engelen, Kammerpräsident der Kammer Nordrhein, aus einem DAZ-Online-Interview vom 26.06.2018.
Engelen: „Natürlich wäre es eine richtige Reaktion des Gesetzgebers auf das EuGH -Urteil. (Anmerkung: Der BVDAK e.V. vertritt diese Position, ebenso wie die ABDA seit 2016). Aber wir warten im Herbst seit zwei Jahren auf dieses Verbot, das es immer noch nicht gibt. Und deswegen mache ich mich stark, dass wir einen Schritt weitergehen, weg von einer Diskussion über ungeliebte Konkurrenz hin zu einer Diskussion, wie die Versorgungsqualität sichergestellt werden kann“.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Der BVDAK wollte und sollte einen Vorschlag unterbreiten, für den Fall, dass es nicht zu einem Versandhandelsverbot kommen sollte. Und auf diesen Punkt sind wir in unserem Positionspapier ausführlich eingegangen. Eine Voraussetzung hierfür sei, dass versendete Arzneimittel und deren Anbieter nicht bessergestellt werden und die Ungerechtigkeit durch die Entscheidung des EuGH vom 19. Oktober 2016 behoben wird, indem ausländische Versandapotheken dem Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V ausdrücklich beitreten müssten. Die Durchsetzung wird Sache des Gesetzgebers sein.
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