Der BVDAK begrüßt die Zielsetzung des Referentenentwurfes für ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken. Er bezweifelt jedoch, dass diese Zielsetzung mit dem am 01.04.2019 vorgelegten Entwurf erreicht werden kann.
Obgleich das Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln Gegenstand des Koalitionsvertrages ist, ist es politisch offenkundig nicht mehr mehrheitsfähig. Daher soll die bestehende Ungleichbehandlung von in- und ausländischen (Versand-)Apotheken nunmehr durch die Erzeugung von Gleichpreisigkeit beendet werden. „Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verfolgt damit zwar nicht die für die Vor-Ort-Apotheken beste Lösung, jedoch begrüßt der BVDAK die Bemühungen um die Gleichpreisigkeit. Aber wenn dieser Weg eingeschlagen wird, dann muss er auch konsequent beschritten werden und im Resultat tatsächlich zu Gleichpreisigkeit und damit fairen Wettbewerbsbedingungen führen“, so BVDAK-Präsident Dr. Stefan Hartmann.
Genau dieses Ziel wird nach Ansicht des BVDAK jedoch mit dem im Referentenentwurf diesbezüglich enthaltenen Maßnahmen nicht erreicht werden, weshalb dringender Nachbesserungsbedarf an dem bisherigen Entwurf existiert. Insbesondere die Aufhebung der Vorschrift im Arzneimittelgesetz, nach der sich auch ausländische Versandapotheken dem deutschen Arzneimittelpreisrecht zu unterwerfen haben, ist nochmals zu überdenken. Aus Sicht des BVDAK ist dies europarechtlich auch durchaus vertretbar.
„Die Vielzahl an weiteren, positiven Aspekten des Gesetzentwurfes tritt aufgrund der vorgenannten handwerklichen Mängel im Bereich der Erzeugung von Gleichpreisigkeit jedoch leider in den Hintergrund“, so BVDAK-Präsident Dr. Stefan Hartmann. Dennoch sollten die positiven Aspekte nicht unerwähnt bleiben – so beispielsweise:
Daher weist der Gesetzentwurf in die richtige Richtung. Er muss aus Sicht des BVDAK aber dringend handwerklich nachgebessert werden. Dies hat der BVDAK im Rahmen einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium zum Ausdruck gebracht. Die vollständige Stellungnahme ist über den nachfolgenden LINK abrufbar:
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