Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen e.V.
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neues Gesetz

Die Zukunft mitgestalten

Gilching bei München -

Das Apothekenstärkungsgesetz weist in die richtige Richtung. Die Rahmenbedingungen für Apotheken haben sich leicht verbessert und sollten aus Sicht des BVDAK nun dringend mit zukunftsfähigen Konzepten umgesetzt werden. Viele Forderungen des BVDAK wurden aufgenommen.

Ein zentraler Aspekt des neuen Gesetzes ist das geplante Rx-Boni-Verbot, das auch – zumindest für den GKV-Bereich – ausländische Versandapotheken einschließt. Der BVDAK hatte von Anfang an erhebliche Zweifel daran, dass das Gesetz einer europarechtlichen Überprüfung standhalten wird. In der Begründung für den Gesetzentwurf hat das BMG jetzt noch einmal deutlich nachgebessert: Der Vorstoß wurde juristisch bearbeitet, um ihn europarechtlich möglichst gut abzusichern. Damit gilt für gesetzlich Versicherte künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel – unabhängig davon, ob sie diese in der Vor-Ort-Apotheke oder über eine EU-Versandapotheke beziehen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erreichte damit zwar nicht die beste Lösung, jedoch begrüßt der BVDAK die Bemühungen um einen fairen Wettbewerb zwischen Apotheke vor Ort und ausländischen Versandapotheken. BVDAK-Vorsitzender Dr. Stefan Hartmann sieht hier dennoch Diskussionsbedarf: „Die Arzneimittelpreisbindung sollte nicht nur für in- und ausländische Versandapotheken, sondern genauso für gesetzlich Versicherte und Privatversicherte gelten.“

Der Verband begrüßt ausdrücklich die Honorierung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen in einem Budgetrahmen von 150 Millionen Euro netto. Hierzu zählen unter anderem die Arzneimitteltherapiesicherheit. Die Vielzahl weiterer pharmazeutischer Dienstleistungen, die die Apotheke vor Ort leisten kann und damit die flächendeckende Versorgung von Patienten gewährleistet, sollen DAV, GKV und der Verband der privaten Krankenversicherung gemeinsam regeln. Der BVDAK wird seinerseits die Ausgestaltung dieser wichtigen Regelung konstruktiv und kritisch begleiten.

In dem neuen Gesetz wird unter anderem der Botendienst der Vor-Ort-Apotheke gestärkt. Er soll nicht mehr nur auf den Einzelfall begrenzt, sondern grundsätzlich auf Kundenwunsch zulässig sein. Dr. Stefan Hartmann: „Damit vereinfachen sich die Möglichkeiten, um den Patienten ein höheres und an modernen Gegebenheiten orientiertes Servicelevel anbieten zu können.“

Ebenfalls ausdrücklich begrüßt der BVDAK, dass es künftig regionale Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeimpfungen in Apotheken geben wird. In 12 europäischen Ländern impfen Apotheker bereits erfolgreich gegen Grippe. Die Durchimpfungsquoten steigen signifikant. Der BVDAK wird ein entsprechendes Modell erarbeiten.

Dass automatisierte Ausgabestationen, die sich innerhalb der Betriebsräume befinden müssen, erlaubt sein werden, erleichtert der Vor-Ort-Apotheke die Versorgung ihrer Patienten auch außerhalb der Öffnungszeiten.

Die Anhebung der Notdienstgebühr sowie der BtM-Gebühr sind als fairer Ausgleich für immer mehr Bürokratismus zu werten.

All diese Punkte stärken die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch Vor-Ort-Apotheken. Mit diesen Serviceleistungen können sich stationäre Apotheken weiter vom Versandhandel abgrenzen. Der BVDAK wird alle künftigen Prozesse im Sinne der inhabergeführten Apotheken vor Ort konstruktiv begleiten und seinen Einfluss in Berlin weiter geltend machen.

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