LINDA AG / MVDA e.V.
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MVDA-PRÄSIDENTIN: „EUGH DESTABILISIERT ARZNEIMITTELVERSORGUNG IN DEUTSCHLAND“

MVDA LEGT RECHTSGUTACHTEN ZUM EUGH-URTEIL VOR

Köln -

Der Marketing Verein Deutscher Apotheker e.V. (MVDA) hat ein Rechtsgutachten der BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft zu den Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Gewährung und Erstattung von Herstellerrabatten vorgelegt.

Die BDO kommt zu dem Schluss, dass ausländische Apotheken nur dann Anspruch auf den Herstellerrabatt haben, wenn sie dem Rahmenvertrag nach § 129 Abs.2 SGB V beigetreten sind. Dieser beinhaltet jedoch auch die Beachtung des § 78 AMG bzw. die AMPreisV sowie § 7 HWG, auf die im Rahmenvertrag Bezug genommen wird. Wer diese Vertragsbestandteile missachtet, kann nicht auf die Einhaltung der restlichen – ihm genehmen - Vertragsbestandteile pochen. Daran ändert auch das Urteil des EuGH nichts. Vor diesem Hintergrund ist die „europarechtskonforme Auslegung“ des Rahmenvertrags durch den GKV-Spitzenverband wohl eher als eine interessengetriebene Auslegung zu betrachten.

Für den MVDA ergibt sich daraus eine klare Schlussfolgerung: Das EuGH-Urteil destabilisiert die gesamte Arzneimittelversorgung in Deutschland, indem es ein Urteil zum freien Warenverkehr fällt, aber verkennt, dass Arzneimittelversorgung das zugrundeliegende Thema war. Sozialgesetzgebung und Gesundheitsversorgung liegen aber gemäß den EU-Gründungsverträgen in nationaler Verantwortung und daran hat sich bis heute nichts geändert.

Ein „ruinöser Preiswettbewerb“ muss verhindert werden

Mit diesem Urteil greift der EuGH in eine ausbalancierte Struktur zwischen einer verantwortungsbewussten Entlastung der Solidargemeinschaft und einer wirtschaftlich darstellbaren flächendeckenden Versorgung mit pharmakologischer Kompetenz ein. „Die bundesdeutsche Rechtsprechung zeigt in ihrer Summe, dass es Gesetzgeber und Gerichten vor allem darum geht, einen ruinösen Preiswettbewerb der Apotheken untereinander zu verhindern“, so MVDA-Präsidentin Gabriela Hame-Fischer. „Dieser Ansatz hat sich im deutschen Gesundheitssystem, vor allem zur Versorgung in der Fläche, bestens bewährt.“

Vor diesem Hintergrund warnt die MVDA-Präsidentin davor, durch Preisdumping aus dem Ausland die fragile flächendeckende Arzneimittelversorgung zu gefährden: „Der Europäische Gerichtshof bringt mit seiner ausschließlich markt- und warenorientierten Argumentation vor allem die Offizin-Apotheke in dünner besiedelten Gebieten in Konkursgefahr, denn dort sind die Margen bei der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln keineswegs so, dass ein Wettbewerb mit ungleichen Spießen zu gewinnen wäre. Die Patienten werden dann vielleicht anonym mit Arzneimitteln beliefert, aber sie werden keinesfalls mehr umfassend fachkundig beraten und pharmakologisch betreut. Das kann niemand wollen“, so Hame-Fischer.

Existenzen der Apotheken vor Ort dauerhaft sichern


Der MVDA begrüßt vor diesem Hintergrund ausdrücklich den Ansatz des Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe, das bestehende Gleichgewicht durch ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel mittelfristig zu stabilisieren. „Wir sehen aber sehr wohl, dass E-Mail und Internet auch zum zukünftigen Arzneimittelmarkt gehören werden“, so Hame-Fischer. „Wir sind also sehr daran interessiert, gemeinsam mit der Politik, andere Finanzierungs- und Vergütungssysteme zu entwickeln, die den Apotheken in der Fläche dauerhaft ihre Existenz sichern. Denn wir werden den Sachverstand des Heilberufs zukünftig dringender denn je in unterversorgten Gebieten brauchen.“ Zu einem Dialog über zukünftige Versorgungspotentiale von Apothekern und Apotheken lade daher der MVDA die verantwortlichen Gesundheitspolitiker herzlich ein, so die MVDA-Präsidentin.

Der Link, unter dem unsere Stellungnahme zu den Herstellerrabatten abgerufen werden kann, lautet:

https://www.bdolegal.de/MVDA/Herstellerrabatte/Stellungnahme.

Zum Marketing Verein Deutscher Apotheker (MVDA e.V.)
Der MVDA e.V. ist mit rund 3.400 angeschlossenen Apotheken die größte und erfolgreichste Apothekenkooperation Deutschlands. Der Verein setzt sich für eine zukunftsorientierte Positionierung und die wirtschaftliche Stärkung der inhabergeführten Apotheken unter besonderer Wahrung derer Eigenständigkeit ein. Seit über 25 Jahren lautet der Handlungsgrundsatz des MVDA e.V.: „Von Apothekern für Apotheker“.

Durch die angebotene zentrale Hilfe und Unterstützung stärken die Mitgliedsapotheken ihre lokale Verantwortung und Kernkompetenz. Über 50 großteils langjährige Partnerschaften mit Industrie und Handel zeugen von der Wirtschaftlichkeit und den Vorteilen der Kooperation für alle Beteiligten.

Der MVDA e.V. ist alleiniger Aktionär der LINDA Aktiengesellschaft, Köln, und Gründer der Qualitätsdachmarke „LINDA Apotheken“, Deutschlands bekanntester Dachmarke inhabergeführter Apotheken.

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