Nordkirchen - Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, einen neuen § 40c in die Arzneimittel-Richtlinie einzufügen. Darin ist festgelegt, dass Apotheken bei der Abgabe verordneter biotechnologisch hergestellter biologischer Fertigarzneimittel an Versicherte zur Ersetzung durch ein preisgünstiges Arzneimittel verpflichtet sind.
Die aktuelle März-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ stellt Ihnen die neuen Regeln zur Austauschbarkeit von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln vor. Weitere Informationen und ein kostenloses Probeexemplar erhalten Sie hier.
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