Nordkirchen - Am 28.06.2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das BFSG wird perspektivisch auch Auswirkungen auf Apotheken haben – sowohl vor Ort bei der Kartenzahlung als auch bei digitalen Services. Grundsätzlich treffen Apotheker besondere Pflichten dahin gehend, Arzneimittel und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.
Grund genug, die Barrierefreiheit in der Apotheke in der aktuellen Februar-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ aus rechtlicher Sicht zu beleuchten. Weitere Informationen und ein kostenloses Probeexemplar erhalten Sie hier.
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