Aktuelles Urteil des EuGH

Aufhebung vergaberechtswidriger Verträge auch für Rabattverträge der Krankenkassen?

München -

In ihrem Newsletter vom 05.11.2007 vermeldet APOTHEKE ADHOC, dass die AOK trotz laufendem Kartellverfahren mit 23 Arzneimittel-Herstellern neue Rabattverträge über 17 Wirkstoffe geschlossen habe. Während der Fortgang der von den Krankenkassen ausgeübten Praxis wegen dieses Kartellverfahrens, dessen Entscheidung für den 16.11.2007 angekündigt ist, und einem durch die EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, äußerst zweifelhaft ist, wird für die durch die Krankenkassen abgeschlossenen bestehenden Verträge die Auffassung vertreten, dass nach deutschem Recht ein einmal erteilter Zuschlag nicht wieder aufgehoben werden könne (so auch BPI in der Beschwerdeschrift an die EU-Kommission).

Ein aktuelles Urteil des EuGH könnte hier allerdings weit reichende Auswirkungen auch auf die bereits abgeschlossenen Verträge haben. Mit Urteil vom 18.07.2007 - Az.: C-503/04 - hat der EuGH nämlich entschieden, dass vergaberechtswidrige Verträge beendet werden müssen.

Auf unserer Website www.graefe-portal.de haben wir die tragenden Gründe dieser Entscheidung dargestellt und die Folgen für die öffentlichen Auftraggeber, wozu nach den zu erwartenden Entscheidungen voraussichtlich auch die gesetzlichen Krankenkassen gezählt werden müssen, dargestellt.

Die Kanzlei GRAEFE Rechtsanwälte verfügt über ein Team spezialisierter Anwälte, die über weitreichende Expertise in Bereich des Gesundheitsrecht, insbesondere des Apotheken- und Arzneimittelrechts. Auf diese Weise bieten wir anwaltliche Beratungs-, Gestaltungs- und Vertretungskompetenz aus einer Hand.

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