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AMNOG auf der Zielgeraden

Perl -

Das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) ist beschlossene Sache. Bei der Bundestagssitzung am 11. November 2011 stimmten 314 Parlamentarier mit „Ja“, 269 lehnten das Gesetz ab. Auch der Entschließungsantrag der SPD-Fraktion, mit dem das AMNOG in Gänze abgelehnt werden sollte, wurde abgelehnt: Während sich Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) zufrieden zeigte, wurde seitens der Verbände und der Opposition massive Kritik laut.

Am 17. Dezember wird sich noch der Bundesrat mit dem nicht-zustimmungspflichtigen Gesetz befassen. Allerdings kann der Bundesrat, sollte er mit dem Gesetz nicht einverstanden sein, den Vermittlungsausschuss anrufen. Dies wird von Branchenexperten allerdings nicht erwartet.

Für Apotheker, soviel ist klar, wird das nächste Jahr massive finanzielle Einschnitte mit sich bringen. So werden die Apotheken durch die Anhebung des Zwangsrabatts an die Krankenkassen von 1,75 Euro auf 2,05 Euro je Arzneipackung mit etwa 200 Millionen Euro belastet. Damit ist jeder Apotheker in den kommenden zwei Jahren mit einem jährlichen Rohertragsverlust von rund 7.500 Euro betroffen. Das macht deutlich, dass sich Apotheker künftig noch mehr um die Ertragslage ihrer Apotheke kümmern müssen.


KURZ NOTIERT
Jahresziel erreicht - 100 AVIE Apotheken bundesweit: Der Apotheken-Systembetreiber AVIE verzeichnet eine kontinuierliche und steigende Nachfrage nach Systempartnerschaften. Mit Michael Koop aus Lingen trat im Oktober der 100. Apotheker AVIE bei. „Mit AVIE bin ich flexibel und bewege mich in veränderbaren Strukturen. Ich möchte, dass man auf meine Wünsche individuell eingeht und ich die Entwicklung meiner Apotheke aktiv mitgestalten kann“, so Koop zur Begründung der Partnerschaft mit AVIE. Das Interesse an AVIE ist groß und hat im letzten Jahr deutlich zugenommen", sagte AVIE Geschäftsführer Vertrieb Dr. Thomas Zenk im Rahmen der Expopharm. Den Grund sieht er in der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Systemleistungen, die die Apotheker erheblich entlasten und ihren wirtschaftlichen Erfolg steigern können.

Trübe Aussichten: Die Apothekeninhaberinnen und -inhaber in Deutschland beurteilen die gegenwärtige Geschäftslage ihrer Apotheken mehrheitlich (58,8 Prozent) als befriedigend. 21,2 Prozent bewerten ihre Situation als gut, jeder Fünfte bewertet sie eher negativ. Noch negativer wird die zukünftige Geschäftsentwicklung beurteilt: 61,6 Prozent fürchten eine weitere Verschlechterung, 27,8 Prozent erwarten keine gravierenden Veränderungen und lediglich jeder zehnte befragte Apotheker geht von einer positiven Entwicklung aus. Dies sind Ergebnisse des Apotheken-Konjunkturindex des Kölner Institut für Handelsforschung (IfH Köln).

Krankenstand: Weiterhin leichter Anstieg: Der Krankenstand steigt im vierten Jahr in Folge moderat an. Von Januar bis September 2010 liegen die durchschnittlichen Krankenstandswerte bei vier Prozent monatlich, im gleichen Vorjahreszeitraum waren es 3,9 Prozent (2008: 3,8 Prozent, 2007: 3,7 Prozent). Die gravierendsten Steigerungsraten weisen die psychischen Leiden auf, Arbeitnehmer erkranken daran doppelt so häufig wie noch vor zwanzig Jahren, schreibt der Report 2010 „Gesundheit in einer älter werdenden Gesellschaft“ des Bundesverbandes der Betriebskrankassen (BKK-BV).

Deutsche werden immer älter: Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes erreicht jeder zweite Deutsche das 80. Lebensjahr. Damit hat die Lebenserwartung in Deutschland ihren bisher höchsten Stand erreicht: So werden Jungen, die heute zur Welt kommen 77,4 Jahre alt und Mädchen 82,5 Jahre.

Medizintechnik: Wachstums- und Jobmotor: Nach wie vor präsentieren sich die Unternehmen der Medizintechnologie als innovations- und wachstumsstark. Über 80 Prozent der MedTech-Unternehmen rechnen in diesem Jahr mit einem besseren Umsatzergebnis als im Krisenjahr 2009. Das Umsatzwachstum gegenüber dem Vorjahr (3 Prozent) liegt bei rund 5,5 Prozent, schreibt der Schütze Brief in seiner Ausgabe 85 / 2010.


HINTERGRUND
Konsequenz aus dem BGH-Urteil zu Rx-Boni
Das viel beachtete Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 09.09.2010 zu den Rx-Boni kann weit reichende Folgen für viele praktizierte Bonussysteme haben. Das Urteil beschränkt die Rechtsprechung nicht nur auf direkt vom korrekten Preis abgezogene Rabatte. Vielmehr erstreckt das Urteil die bisherige Rechtsprechung auch auf solche Fälle, in denen „zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen“.

Der BGH beurteilt die Zulässigkeit der Boni einerseits auf der Ebene des Wettbewerbsrechts und andererseits auf der Ebene der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Dem Urteil liegt das Vorgehen von Apothekern gegen Mitbewerber zu Grunde, die Rabatte als Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) beanstandeten. In ihrer Entscheidung definieren die Richter erstmals einen Bereich, innerhalb dessen keine spürbare Beeinträchtigung der wettbewerbsrechtlichen Marktverhaltensregelungen angenommen wird. Danach werden Werbegaben im Wert von etwa 1 EUR als zulässig und solche im Wert von rund 5 EUR als unzulässig angesehen. Die Festlegung eines endgültigen Werts wird jedoch erst künftig durch die Gerichte erfolgen müssen. Insoweit lässt das Urteil des BGH noch einen gewissen Handlungsspielraum offen.

Auf die Gewährung von Boni findet allerdings auch die AMPreisV Anwendung. Nach dieser ist ein Bonus hinsichtlich verschreibungspflichtiger Arzneimittel auf Grund der strengen Preisbindung nur innerhalb der vorgesehenen Preisspannen zulässig. Ein wettbewerbsrechtlich zulässiger Bonus von 1 EUR kann also bereits die nach der AMPreisV für ein bestimmtes Arzneimittel festgelegte Preisspanne überschreiten und damit preisrechtlich unzulässig sein.

Wie ein und derselbe Bonus nach einem Gesetz zulässig und nach einem anderen unzulässig sein kann, erläutert Prof. Dr. Joachim Bornkamm, Vorsitzender Richter am BGH, mit den unterschiedlichen Zielsetzungen der beiden Regelungssysteme¹. Das HWG und insbesondere das Verbot von Werbegaben soll den Verbraucher vor unsachlicher Beeinflussung durch Werbung schützen. Dagegen wird durch die AMPreisV ein einheitlicher Apothekenabgabepreis sichergestellt. Die Entscheidung des BGH kann nun in der Praxis dazu führen, dass wettbewerbsrechtlich zulässige Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel von den Apothekenkammern und Aufsichtsbehörden als Verstöße gegen die AMPreisV verfolgt werden.

Allerdings gibt es insoweit noch keine einheitliche Haltung der Bundesapothekerkammer zum Umgang mit diesen Fällen. So kündigten einzelne Apothekerkammern in Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen an, jeden Fall von Rx-Boni berufsrechtlich zu verfolgen². Die tatsächliche Ahndung bleibt der zukünftigen Praxis vorbehalten.

Für die dem AVIE-System angehörenden Partner bedeutet die Entscheidung indes keine Veränderung, sofern sich deren Bonusprogramme lediglich auf nicht preisgebundene Arzneimittel erstrecken. Derartige Bonussysteme können daher unverändert fortgeführt werden. Einzig eine Ausdehnung auf verschreibungspflichtige Arzneimittel müsste sich an dem BGH Urteil und seiner praktischen Handhabung durch die Verantwortlichen orientieren. Dies könnte zur Folge haben, dass Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel unter Umständen als Verstöße gegen die AMPreisV geahndet werden.

[1] Quelle: APOTHEKE ADHOC vom 29.10.2010
[2] Quelle: APOTHEKE ADHOC vom 03.11.2010


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