Opioid-Patienten mit Reiseabsichten sollten ihren Apotheker frühzeitig über den bevorstehenden Urlaub informieren. Apotheker können ihre Kunden aufklären, ob sie eine Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln benötigen und wie die ihnen verschriebenen Opioide am besten zu transportieren und zu lagern sind. Dabei unterstützt 1 A Pharma Apotheker mit dem Einfach-Hilfreich-Paket „Reisen mit Opioiden“. Es enthält vier handliche Mappen zur Abgabe an die Kunden: Ein Ratgeber „Reisen mit Opioiden“ erklärt Patienten, was sie bei der Reisevorbereitung sowie beim Transport und der Lagerung ihrer Medikamente beachten müssen. Für eine einfache Verständigung im Ausland enthält ein Mini-Sprachführer die wichtigsten Sätze für Opioid-Patienten in verschiedenen Sprachen. Zusätzlich unterstützen einfache Piktogramme die Kommunikation ohne Worte. Ein mehrsprachiger Opioid-Ausweis enthält Informationen zur verordneten Opioid-Therapie.
Speziell für die Beratungssituation enthält das Servicepaket eine Einfach erklärt-Illustration als laminierte Karte. Anhand der Erklärgrafik können Apotheker den Kunden anschaulich zeigen, welche Vorbereitungen für die Reise wichtig sind. Außerdem sind Bescheinigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln ins Ausland beigelegt: Je nach Zielland muss der Kunde eine ausgefüllte und beglaubigte Bescheinigung für den Schengen-Raum oder für Länder außerhalb des Schengen-Raums mitführen und von seinem Arzt unterzeichnen lassen.
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