Saarland

Kammer übernimmt Aufsicht ab 2015

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Berlin -

Bei der Apothekerkammer des Saarlandes stehen 2015 gleich mehrere Neuerungen an: Die Delegierten erhalten künftig pro Sitzung 50 Euro. Außerdem wird der Notdienst angepasst und kostenloses patientenindividuelles Verblistern für Pflegeheime in der Berufsordnung verboten. Die Apothekenüberwachung wird im kommenden Jahr vom Gesundheitsministerium an die Kammer übergeben.

Die saarländische Landesregierung muss sparen. Die Behörden sollen immer mehr Aufgaben ausgliedern. Der Rotstift wird auch im Referat E3 angesetzt, in dem Apotheken- und Arzneimittelthemen behandelt werden. „Wir übernehmen zunächst die Regelbesichtigung“, sagt Kammerpräsident Manfred Saar. Gesundheitsminister Andreas Storm (CDU) habe dem Wechsel zugestimmt. Jetzt muss noch das Heilberufe-Kammergesetz geändert werden.

Fraglich ist noch, ob die Kammer auch den Pharmagroßhandel oder Approbationsurkunden überprüfen wird. Weitere mögliche Aufgaben würden derzeit per Rechtsgutachten geprüft, so Saar. Auf die Apotheken kommt außerdem eine höhere Revisionsgebühr zu. Statt wie bisher 100 Euro pro Besichtigung müssten die Inhaber womöglich das Dreifache zahlen. Die zusätzliche Belastung wäre den Apotheken auch ohne den Wechsel nicht erspart geblieben, so Saar.

Bei der Kammer freut man sich trotz des gestiegenen Personalaufwands auf die neuen Aufgaben: „Ich finde es gut. Die Kammer wird dadurch aufgewertet und es ist ein Vertrauensbeweis“, sagt Saar. Derzeit sei geplant, eine PTA in Teilzeit und eventuell einen Apotheker einzustellen. GMP-Kontrollen bei Herstellern oder Bußgeldverfahren bei Verstößen werden aber weiterhin vom Ministerium verantwortet.

Bislang sind nur zwei der insgesamt 17 Kammern mit staatlichen Aufgaben betraut: In Niedersachsen hat die Mitgliedsorganisation den kompletten Versorgungs- und Überwachungsauftrag. Auch in Sachsen-Anhalt darf die Kammer Apotheken überprüfen, klinikversorgende Apotheken und Herstellbetriebe sind aber ausgeschlossen.

Nach langer Diskussion haben die Delegierten am Mittwochabend außerdem einstimmig einer Änderung der Berufsordnung zugestimmt. Kostenloses patientenindividuelles Verblistern und Stellen von Arzneimitteln für Heime soll verboten werden. „Die Kollegen sollen bei der Forderung nach einer Vergütung gegenüber der Heimleitung eine Orientierung an die Hand bekommen“, sagt Saar.

Neu geregelt wird auch der Notdienst. Die Kammermitglieder müssen wegen der rückläufigen Apothekenzahl künftig mehr Dienste leisten. Je nach Region ist jede Apotheke alle 15 beziehungsweise alle 30 Tage an der Reihe. Bislang war der Rhythmus alle 16 beziehungsweise 32 Tage. Der Änderung wurde ohne Einspruch zugestimmt.

Mehrheitlich wurde bei der Vertreterversammlung ein finanzieller Zuschuss für die Delegierten auf den Weg gebracht. Im kommenden Jahr erhalten die gewählten Vertreter pro Sitzung eine Aufwands- und Fahrtkostenentschädigung von 50 Euro. Die meisten Kammern gewähren den Apothekern bereits einen Bonus von mehr als 100 Euro. Im Saarland hält man angesichts der Größe des Bundeslandes und der Finanzkraft der Kammer den Betrag für angemessen.

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