Retaxgründe sind vielschichtig. Deshalb gilt auch nach dem Schiedsverfahren, Rezepte gewissenhaft zu prüfen. Das einmalige Rezeptsicherheits-System der VSA unterstützt Apotheken dabei und sorgt gleich in mehreren Stufen dafür, Retaxationen zu vermeiden.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben sich im Schieds-verfahren geeinigt: Künftig soll wegen „unbedeutender Fehler“ bei Verordnung oder Belieferung nicht mehr retaxiert werden können. Auch wenn damit die Retaxationsflut eingedämmt wird, die Tatsache, dass Formfehler umfangreicher als bisher durch Apotheken geheilt werden können, wird eher eine noch intensivere Prüfung der Rezepte bedürfen, bevor sie an die Kostenträger gehen.
Mehrstufiger Retaxationsschutz made by VSA
Unterschiedliche Retaxgründe erfordern unterschiedliche Schutzmaßnahmen. Bei Deutschlands führendem Rezeptabrechner VSA werden monatlich über 12 Mio. Rezepte verarbeitet. Erfahrungswerte daraus führten daher schon frühzeitig zur Erkenntnis, gegen Rezeptfehler multipel vorgehen zu müssen. Dazu Carlos Thees, Fachbereichsleiter Vertrieb und Marketing bei der VSA: „Der Schiedsspruch ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. 100 Prozent Retaxschutz kann es aber nicht geben. Deshalb setzt das einmalige VSA-Sicherheitssystem in verschiedenen Stufen gleich an mehreren Stellen an und sorgt dafür, dass Rezeptfehler noch vor der Abrechnung erkannt werden. Damit Retaxationen bei unseren Kunden möglichst keine Chance haben!“
So wie FIVERX.Link®. Die Rezeptvor- und HiMi-Vertragsprüfung sorgt quasi dafür, dass Rezeptfehler vermieden werden, bevor sie entstehen. Noch während des Bedienvorgangs werden die Rezeptdaten direkt aus der Warenwirtschaft per Schnittstelle zur Prüfung an die VSA gesandt. Das Prüfergebnis wird unmittelbar zurückgespielt, über Auffälligkeiten erfolgt sofort eine Info. Rezepte könnten praktisch korrigiert werden, noch während der Kunde am HV weilt.
Was zwei Augen nicht sehen ...
Die nächste Stufe unterstützt Apotheken bei der täglichen Rezeptkontrolle – übrigens auch bei komplexen Hilfsmittelrezepten. scanDialog automatisiert den Prozess und prüft – unabhängig vom Warenwirtschaftssystem – die eingescannten Rezepte z.B. auf Ausstelldatum, Rabattver-träge, Preis, PZN, Zuzahlung, Rezeptart u.v.m. Das Prüfergebnis liefert die VSA noch rechtzeitig, bevor die Rezepte abgeholt werden. Fehler werden frühzeitig erkannt, relevante Rezepte folglich berichtigt eingeliefert. Für awinta Kunden besteht zusätzlich die Möglichkeit, per scan-Dialog-plus die Ergebnisse in die Warenwirtschaft zurückzuspielen. Der Vorteil: Die VSA-geprüften Rezepte sind direkt an der awinta Kasse verfügbar.
Eine weitere Stufe heißt rezeptCheck-plus und greift, wenn sich die Rezepte bereits bei der VSA befinden. Das Rezeptgut wird im Rahmen der Abrechnung gescannt und verarbeitet. Über zusätzliche Prüfstufen und weitere manuelle Validierungen ermittelt die VSA alle Rezepte, die wegen Nichteinhaltung der Rabattverträge von einer Null-Retax bedroht sind. Bei Bedarf werden fehlerhaft erkannte Rezepte nochmals manuell überprüft. Da der Rahmenvertrag die nachträgliche Korrektur von Formfehlern durch die Apotheke nun ausdrücklich regelt, schickt die VSA beanstandete Rezepte wieder zurück. Mit der Chance, dass das Rezept durch erneutes Bearbeiten, Kontrollieren und Wiedereinreichen richtig abgerechnet wird.
Zertifizierte Rezeptprüfung
Seit 2014 ist die VSA nach ISO/IEC 27001 zertifiziert und damit eines der wenigen Rezeptabrechnungszentren in Deutschland, die nach streng geprüften Normen der Informationssicherheit arbeiten. Beim Verarbeiten der sensiblen Rezeptdaten greifen hohe Sicherheitsstandards. Die Rezeptprüfung bei der VSA erfolgt deshalb ausnahmslos auf Onlinebasis – ohne risikobehaftete Zwischenspeicherung auf lokalen Rechnern in der Apotheke.
Mehr Informationen auch zu den weiteren Rezeptsicherheits-Stufen unter www.vsa.de und www.vsa-checker.de
VSA GmbH
Leitung Fachbereich Vertrieb und Marketing
Herr Carlos Thees
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Internet: www.vsa.de