Nordkirchen - Ein Blick in den Verpackungsschrank genügt: Dort stehen neutrale Rezepturkruken neben individuell bedruckten Packmitteln. Unter dem HV-Tisch liegen Tragetaschen mit Apothekenlogo, im Lager Versandkartons; vielleicht steht daneben noch eine Rolle Einschlagpapier. Seit dem 12.08.2026 lohnt sich bei all diesen Verpackungen ein genauerer Blick, denn die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) und das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ordnen die Verantwortlichkeiten teilweise neu.
Was das konkret bedeutet, zeigt die aktuelle Oktober-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ anhand typischer Situationen aus der Apotheke. Weitere Informationen und ein kostenloses Probeexemplar erhalten Sie hier.
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