Über das Versorgungswerk besteht zwar ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Diese zahlt jedoch erst, wenn der Apotheker seine berufliche Tätigkeit einstellt. Dies ist nicht der Fall, solange seine Apotheke unter seiner Verantwortung geleitet wird. Um dieses Risiko kalkulierbarer zu machen, entscheiden sich viele Apotheker für eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsrentenversicherung. Auch bei Vorerkrankungen gibt es eine Vielzahl von Angeboten für einen nahezu optimalen Versicherungsschutz.
Die August-Ausgabe von „Apotheke heute“ bietet einen Überblick über die aktuellen Versorgungsangebote sowie wichtige Praxishinweise rund um die Antragstellung und die Prüfung bereits bestehender Berufsunfähigkeitsrentenverträge. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter http://www.iww.de/info/353313.
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