Österreich

Versandapotheken siegen vor Gericht

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Versandapotheken wie die schweizerische Apotheke „Zur Rose“ nutzen schon länger eine Lücke im österreichischen Gesetz und verschicken Arzneimittel in die Alpenrepublik. Auch Apotheken aus Tschechien, Polen oder Deutschland machen sich dieses Schlupfloch zunutze: Denn der Versandhandel ist explizit nur österreichischen Apothekern verboten. Die Apothekerkammer Österreich hat versucht, vor Gericht gegen die ausländischen Versender vorzugehen – und ist gescheitert.

Die Kammer hatte im vergangenen Jahr gegen eine deutsche Versandapotheke geklagt, weil diese Arzneimittel nach Österreich verschickt hatte, die dort nicht zugelassen sind. In dem Verfahren hat der Oberste Gerichtshof nun der Versandapotheke in letzter Instanz Recht gegeben: Die Richter stellten fest, dass nur der Rx-Versand verboten werden könnte. Im OTC-Bereich widerspreche ein Verbot dem Gemeinschaftsrecht, so die Urteilsbegründung.

Mit dem Arzneiwareneinfuhrgesetz von 2010 ist es außerdem möglich, Arzneimittel, die in Österreich nicht zugelassen sind, in einer „dem üblichen Bedarf des Empfängers entsprechenden Menge“ zu beziehen. Die eingeführten Arzneimittel seien somit genauso zu behandeln wie die im Inland zugelassenen Produkte, so der Gerichtshof. Sind demnach vergleichbare Medikamente in Österreich nicht verschreibungspflichtig, können sie über Versandapotheken bestellt werden. Auch ein Werbeverbot sei mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, so der Gerichtshof.

Für Apotheker aus Österreich, die dem nationalen Arzneimittelgesetz unterstehen, ist der Versand weiterhin verboten.

 

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