Krankenkassen

Bald nur noch exklusive Rabattverträge?

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Für Apotheken sind Rabattverträge mit mehreren Herstellern in der Umsetzung bequemer, weil sie mehr Freiheiten bei der Substitution bieten. Gerade kleineren Generikafirmen sind Mehrfachzuschläge bei Ausschreibungen dagegen ein Dorn im Auge, weil sie um ihre Absätze fürchten. Vermutlich wird bald wieder vor Gericht über das Rabattmodell gestritten. Vor der Vergabekammer des Bundes hat der Hersteller Dexcel im zweiten Anlauf einen ersten Erfolg erzielt.

Wie das Unternehmen heute mitteilte, hat die Vergabekammer bereits am vergangenen Freitag Mehrfachzuschlägen eine Absage erteilt. Dexcel hatte ein Nachprüfungsverfahren gegen die Ausschreibung der Deutschen BKK eingeleitet, betroffen ist der Wirkstoff Anastrozol. Die Kasse kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen, was wahrscheinlich ist. Am Abend war bei der BKK niemand mehr für eine Stellungnahme zu erreichen.

Laut Dexcel hat die Vergabekammer „erhebliche Bedenken beim Transparenzgebot“ gesehen, wenn mehrere Vertragspartner einen Zuschlag erhalten, ohne dass es für die Apotheken konkrete Vorgaben bei der Abgabe gebe. Dies wiederum ist in der Rahmenvereinbarung zwischen Kassen und Apothekern nicht vorgesehen.

Dexcel hatte im Verfahren Zahlen vorgelegt, wonach kleinere Hersteller bei Rabattverträge mit mehreren Partnern stets das Nachsehen hätten. Große, am Markt etablierte Firmen könnten sich demnach regelmäßig 50 bis 60 Prozent der Umsätze bei dem jeweiligen Wirkstoff sichern. Kleinere Unternehmen hätten dagegen nur eine Chance, wenn sie - beispielsweise über einen AOK-Rabattvertrag - ohnehin schon in der Apotheke vertreten seien.

„Die vom Landessozialgericht seinerzeit angenommene gerechte Verteilung ist nicht eingetroffen“, sagt Dexcel-Chef Dr. Mathias Pietras. Das LSG Essen hatte 2009 in einem Verfahren um die DAK-Rabattverträge Mehrfachzuschläge erlaubt. Pietras macht dem Gericht keine Vorwürfe: „Diese Entwicklung konnte man damals noch nicht absehen, aber jetzt liegen die Zahlen vor.“ Andere Kassen hätten eine ungleiche Verteilung unter den Rabattpartner bestätigt.

Ob das vergaberechtliche Gebot der Transparenz und Kalkulationssicherheit vom System der Mehrfachzuschläge verletzt wird, muss nun vermutlich das OLG entscheiden. Denn mit dem AMNOG wurde die Zuständigkeit für Verfahren um Rabattverträge von den Sozial- auf die Zivilgerichte übertragen. Eine Entscheidung des OLG wäre somit auch richtungweisend für die Ausschreibungen anderer Kassen.

Dexcel hat bereits den zweiten Anlauf gegen Mehrfachzuschläge genommen. Zuvor war ein von dem Hersteller initiiertes Nachprüfverfahren gegen die Ausschreibung des BKK-Dienstleisters GWQ im Sande verlaufen. Das Tochterunternehmen des gleichnamigen israelischen Generikakonzerns hatte seinen Antrag vor der Vergabekammer zurückgezogen.

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